Ab 1. August 2012 gilt für den Verkauf über das Internet die sogenannte Buttonlösung. Alle Unternehmen, die über ihre Internetseite Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, müssen den Kunden dann umfassender als bisher aufklären. Der Käufer soll leichter erkennen, was er bestellt und mit welchem Klick der Kauf getätigt wird.

Immer mehr Betriebe aus dem Handwerk bieten ihre Produkte und Dienstleistungen auch über das Internet an. Zum 1. August 2012 ändern sich die Vorgaben zur Kundenaufklärung auf der Webseite.
Es ist die wohl gravierendste gesetzliche Änderung für den E-Commerce seit der Einführung des Fernabsatzwiderrufrechts. Onlinehändler, die über ihren Onlineshop (auch) an Verbraucher verkaufen, müssen die Vorgaben der Buttonlösung umsetzen. Die neuen gesetzlichen Vorgaben umfassen dabei zwei wesentliche Punkte:
1. Die Erfüllung erweiterter Informationspflichten
2. Die Gestaltung der die Bestellung auslösenden Schaltfläche ("Button")
Den größten Aufwand dürfte die Umsetzung der erweiterten Informationspflichten darstellen. Folgende Informationen müssen dem Verbraucher künftig klar und verständlich mitgeteilt werden:
a) Eine Darstellung der markanten Produktmerkmale („die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“)
b) Die Angabe der Mindestlaufzeit von Verträgen („die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat“)
c) Die Angabe des Gesamtpreises („den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnung sgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“)
d) Die Angabe zusätzlich anfallender Versandkosten und sonstiger Zusatzkosten („gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“)
Aufklärung über die rechtlichen Anforderungen an Ihre Webseite bietet ein Leitfaden, der in Kooperation des TÜV Süd und der IT-Recht Kanzlei erstellt wurde. Die Broschüre steht unter it-recht-kanzlei.de zum kostenfreien Dowload bereit. sg