In Thüringen müssen Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge künftig höhere Anforderungen erfüllen. Nach monatelangen Diskussionen wurde das neue Vergabegesetz am Freitag im Landtag beschlossen. Die Betriebe müssen sich ab dem 1. Mai unter anderem dazu verpflichten, Tariflöhne und gewisse Sozialstandards einzuhalten.
Neue Regeln für Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen
Erfurt (dapd-lth). In Thüringen müssen Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge künftig höhere Anforderungen erfüllen. Nach monatelangen Diskussionen wurde das neue Vergabegesetz am Freitag im Landtag beschlossen. Die Betriebe müssen sich ab dem 1. Mai unter anderem dazu verpflichten, Tariflöhne und gewisse Sozialstandards einzuhalten.
Grüne, Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürworteten das Gesetz, forderten in einigen Punkten aber Nachbesserungen. Lediglich die FDP lehnte die neuen Regelungen als überflüssig ab.
Das Vergabegesetz ermögliche einen gerechten Wettbewerb um öffentliche Aufträge, sagte Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD). Arbeitnehmer und Unternehmer würden durch das Vergabegesetz vor Lohndumping geschützt. Der Wettbewerb könne künftig nicht mehr über Niedriglöhne, schlechte Arbeitsbedingungen oder die Absenkung von Umweltstandards geführt werden. Dies sei auch angesichts der Öffnung des Arbeitsmarkts für mittel- und osteuropäische EU-Beitrittsstaaten am 1. Mai wichtig.
Auf Drängen der CDU waren einige Vorgaben des Gesetzesentwurfes entschärft worden. So gelten Kriterien wie die Ausbildungsquote und die Förderung der Geschlechtergleichheit nur für Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern. Damit sei verhindert worden, kleine Betriebe vor unüberwindbare Hürden zu stellen und auszugrenzen, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionschef Michael Heym. Das nun verabschiedete Gesetz sei ein guter Kompromiss.
Linke und Grüne begrüßten die strengeren Vergaberegeln grundsätzlich, kritisierten aber die Ausnahmen für kleine Unternehmen. Über 90 Prozent der Betriebe in Thüringen beschäftigten weniger als 25 Mitarbeiter und seien daher von den Vorgaben zur Ausbildungsquote und der Chancengleichheit von Frauen und Männern befreit, sagte der Linke-Abgeordnete Dieter Hausold. Das Gesetz bleibe somit halbherzig.
Auch die Grünen sprachen sich gegen diese Regelung aus. Bei den ökologischen und sozialen Standards räume das Gesetz zudem einen zu großen Ermessungsspielraum ein, sagte der Grünen-Abgeordnete Dirk Adams. Nötig seien stattdessen klare Verpflichtungen.
Auch nach Ansicht des DGB wurde das Gesetz in einigen Punkten verwässert. Sie hätte sich "deutlich mehr Mut gewünscht", sagte die Thüringer DGB-Vorsitzende Renate Licht. Der Landtag habe zwar ein wichtiges Zeichen gegen Lohndumping gesetzt. Mit Blick auf die sozialen und ökologischen Belange drohe das Gesetz aber zu einem "zahnlosen Tiger" zu werden. Die Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen, die Maßnahmen zu Klimaschutz und die Gleichstellung würden durch die Festlegung der Mitarbeiteranzahl auf mindestens 25 Beschäftigte weitgehend ausgehebelt.
Als einzige Fraktion stimmte die FDP gegen das Gesetz. Dieses sei unnötig und beschere dem Mittelstand zusätzlichen Bürokratie, sagte FDP-Wirtschaftsexperte Thomas Kemmerich. Schon jetzt sei der Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen zur Teilnahme an Vergabeverfahren problematisch. Die zahlreichen vergabefremden Kriterien schafften nun zusätzliche Probleme.
dapd
