Der Bundesinnungsverband des Kälteanlagenbauerhandwerks stellt den Innungsmitgliedern ab sofort eine kostenlose Beratung in Sachen Recht und Gesetz zur Verfügung. Rechtsberater ist Thomas M. Heuser.

Neue Rechtsberatung für Innungsbetriebe
Die Bundesinnung will damit nach eigenen Worten den "rasanten Entwicklungen und Änderungen" in Sachen Verordnungen, Recht und Gesetz für den Kälteanlagenbauer Rechnung trgen. Als Berater hat der BIV den Rechtsanwalt Thomas Maximilian Heuser engagiert. Für die Innungsmitglieder habe dies gleich mehrere Vorteile: Zum einen könnten sie auf eine schnelle und unbürokratische Rechtshilfe zählen, zum anderen sei mit Thomas M. Heuser ein Experte in Sachen Handwerksrecht in die BIV-Räumlichkeiten nach Siegburg gezogen. Rechtsanwalt Heuser ist nach BIV-Angaben bei allen Amts- und Landgerichten postulationsfähig. Das heißt, Heuser ist fähig, vor Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Außerdem sei er seit 1996 beim Oberlandesgericht Köln zugelassen. Die Innungsmitglieder können ab sofort auf die Rechtsberatung zurückgreifen. Diese erfolgt über eine kostenlose mündliche Erstberatung.