Einwegkunststofffonds Neue Plastikabgabe: Das sollten Bäcker und Metzger wissen

Speisen und Getränke unterwegs zu verzehren, gehört zur Gewohnheit vieler Menschen. Oftmals landen die Verpackungen allerdings auf Straßen oder in Parks. Ab 2025 müssen die Hersteller der To-go-Verpackungen dafür in einen Einwegkunststofffonds einzahlen. Schon 2024 beginnt die Registrierung. Die neue Plastikabgabe trifft in einzelnen Fällen auch Bäcker und Metzger.

In der Serviette statt in der Folienverpackung: So bleibt die Leberkässemmel frei von Abgaben.
In der Serviette, statt in der Folienverpackung: So bleibt die Leberkäsesemmel frei von Abgaben. - © kab-vision - stock.adobe.com

Kaffeebecher am Straßenrand, Pizzakartons im Park und Plastiktüten im Gebüsch – die Verpackungen von Speisen und Getränken für den Unterwegsverzehr landen oft im öffentlichen Raum. Städte und Landkreise sorgen dann dafür, den Müll zu entsorgen. Dabei entstehen Kosten. Genau an diesen Kosten müssen sich ab dem Jahr 2025 auch die Hersteller der To-go-Verpackungen beteiligen. Diese neue Plastikabgabe kann allerdings auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks treffen. In einigen wenigen Fällen treten sie als Inverkehrbringer in die Rolle der Hersteller und müssen deren Pflichten übernehmen.

Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) klärt über die Pflichten in einem aktuellen Merkblatt auf. Darin zeigt sich, dass nicht alle Verpackungen für den Unterwegsverzehr die gleichen Folgen haben. Ein wichtiger Hinweis des Verbands lautet dennoch: Wer Einwegkunststoffverpackungen grundsätzlich versucht zu vermeiden und Alternativen anbietet, ist von den neuen Pflichten nicht betroffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was genau steckt hinter der neuen Plastikabgabe?

Geregelt ist die neue Plastikabgabe über den sogenannten Einwegkunststofffonds und das dazugehörige Gesetz. Es verpflichtet diejenigen, die die Verpackungen von Speisen und Getränken für den direkten Verzehr erstmalig in den Verkehr bringen, die Kosten für die Reinigung und Entsorgung für den in Parks oder auf Straßen anfallenden Abfall mitzutragen. Der Einwegkunststofffonds ist in beim Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt. Dieses verwaltet ihn künftig über die digitale Plattform DIVID, auf der sich jedes betroffene Unternehmen registrieren muss. "Die Plattform ermöglicht dem UBA eine digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Herstellerinnen und Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden", teilt die Behörde mit.

In der Diskussion um den Einwegkunststofffonds wird meist der Begriff der "neuen Plastikabgabe" verwendet, da sich die Abgaben ausschließlich auf Kunststoffverpackungen beschränken. Wer also alternative Verpackungen – etwa nur aus Pappe – verwendet, bekommt keine neuen Pflichten.

Eine weitere und wohl die bedeutendste Begriffsbestimmung betrifft die der "Herstellerinnen und Hersteller", denn damit ist im Falle des Einwegkunststofffonds nicht immer nur derjenige gemeint, der die Verpackungen produziert. Stattdessen gelten je nach Verpackungsart unterschiedliche Bestimmungen und so sind manches Mal auch Importeure, Händler und Befüller der Verpackungen gemeint und bekommen neue Pflichten (Erklärung siehe unten).

Ab wann müssen sich Betriebe um die neue Plastikabgabe kümmern?

Eines vorweg: Wer keine Einwegkunststoffverpackungen nutzt, muss sich auch nicht im Fonds registrieren. Der DFV weist in seinem Merkblatt sogar explizit darauf hin, dass sich Betriebe nicht vorschnell registrieren sollten, um das Thema dann vom Tisch zu haben. "Wer entsprechende Produkte nicht verwendet, muss sich nach jetzigem Kenntnisstand auch nicht registrieren", heißt es im Merkblatt.

Wer sich jedoch verpflichtend am Einwegkunststofffonds beteiligen muss, soll sich ab April 2024 registrieren können. Zwar sind Angaben an den Einwegkunststofffonds erst 2025 fällig, aber der Registrierungsprozess soll bereits in diesem Jahr erfolgen. Es war eigentlich vorgesehen, dass die Plattform DIVID ab dem 1. Januar 2024 bereitsteht. Wegen technischer Probleme musste das UBA den Start jedoch verschieben. Nun soll eine Registrierung ab dem 1. April 2024 möglich sein.

Für welche Einwegverpackungen gibt es neue Vorgaben? Was gilt für die Betriebe des Lebensmittelhandwerks?

Hier muss man zwischen verschiedenen Kategorien unterscheiden. Eine genaue Liste dazu gibt es hier.>>>

Konkret und unmittelbar betroffen sind Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk bei sogenannten flexiblen Tüten und Folienverpackungen, die "mit Lebensmittelinhalt" verkauft werden. Das sind solche, aus denen Speisen unmittelbar verzehrt werden können, ohne dass es einer weiteren Zubereitung bedarf. Der DFV nennt als Beispiel ein Brötchen mit einer Scheibe Leberkäse oder einer Frikadelle, wie sie an Imbissen der Fleischer verkauft werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Fall die Befüller dieser Verpackungen in die Rolle der Hersteller kommen.

Bei anderen Lebensmittelbehältnissen – wie Salatschalen oder Boxen für Currywurst mit Pommes – aus Kunststoffen gilt die Vorgabe, dass die Pflichten dann beim Händler der Verpackungen bleiben, wenn es sich um einen Händler aus Deutschland handelt. Wer die Verpackungen im Ausland kauft, muss die Pflichten des Einwegkunststofffonds übernehmen.

Für Getränkebecher wiederum – etwa für den Coffee to go, den vielfach Bäckereien verkaufen – gilt, dass dabei die Pflichten immer bei den tatsächlichen Herstellern bleiben. Dasselbe gilt für sogenannte leichte Kunststofftragetaschen, also die dünnen Plastiktüten, die meist nur einmal verwendet werden.

Wie hoch ist die neue Plastikabgabe?

Die Abgabesätze sind in der Einwegkunststofffondsverordnung jeweils pro Kilogramm festgelegt. Nach Angaben des DFV betragen sie derzeit beispielsweise für Lebensmittelbehälter 0,177 Euro, für Tüten und Folienverpackungen 0,876 Euro und für leichte Kunststofftragetaschen 3,801 Euro.

Zwar sind diese Sätze nicht hoch. "Man muss das zum einen im Kontext der generell steigenden Kosten sehen", betont Thomas Trettwer, Justiziar beim DFV. Er weist auf Berichte aus seiner Branche hin, wonach der Abgabesatz beispielsweise bei den sehr leichten Kunststofftragetaschen zu einer Verdopplung des Einkaufspreises führe. "Gleichwohl dürfte am Ende der bürokratische Aufwand zur Umsetzung der neuen Vorgaben schwerer wiegen", sagt er.

Der DFV weist in seinem Merkblatt außerdem darauf hin, dass bei Lebensmittelbehältern, Getränkebehältern, Getränkebechern und leichten Kunststofftragetaschen zwar das Lebensmittelhandwerk nicht als Hersteller gelte und keine Abgaben bezahlen muss. Entsprechende Produkte dürften jedoch aufgrund der vom Hersteller, Händler oder Importeur zu leistenden Abgabesätzen teurer werden.