Mindestlohn Neue Mindestlöhne in drei Branchen

In drei weiteren Branchen gelten ab dem kommenden Wochenende neue Mindestlöhne. So wurden die Mindestlohn-Verordnungen für Bergbauspezialarbeiten, Wäschereidienstleistungen sowie im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesanzeiger verkündet.

Neue Mindestlöhne in drei Branchen

Sie traten am Samstag in Kraft, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt. Der scheidende Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sagte, weitere Branchen seien nun durch Mindestlöhne vor Lohndumping geschützt. Mit dem Inkrafttreten der Mindestlohn-Verordnungen sei ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit getan. Im Maler- und Lackiererhandwerk gebe es bereits seit 2003 Mindestlöhne auf Grundlage eines entsprechenden Tarifvertrages. Die nunmehr erlassene fünfte Mindestlohn-Verordnung in dieser Branche sichere die weitere Teilhabe aller Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk an dem Tarifvertrag und seiner schützenden Wirkung.

In den drei Branchen profitieren nach Angaben der Regierung insgesamt über 100.000 Arbeitnehmer von der neuen Regelung. Scholz betonte, in der zuende gehenden Legislaturperiode seien für über zwei Millionen Arbeitnehmer Mindestlöhne festgesetzt worden.

ddp