Ausbildung zum Bestattermeister bundeseinheitlich geregelt
Neue Meisterverordnung für Bestatter
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat die Ausbildung zum Bestattermeister bundeseinheitlich geregelt. Die „Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe (Bestattermeisterverordnung BestMstrV)“ wurde am 15. September im Bundesgesetzblatt (BGBL 2009 Teil I, Nr. 60, S. 3036) veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie ergänzt die Verordnung zum Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ und bietet für alle Absolventen der dreijährigen Ausbildung eine weitere Qualifikation zum Meister.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet im kommenden Jahr Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung im Bundesausbildungszentrum für Bestatter an. Anmeldungen für den Kurs nehmen ab sofort Martina Bongartz unter Tel. 0211/16008-22 oder Anke Kasper unter Tel. 0211/16008-53 an. Die Meisterausbildung deckt die Tätigkeitsfelder Bestattung, Kremation und Friedhof ab. Auch Handwerker, die sich bisher durch Fortbildungen qualifiziert haben, können die Meisterprüfung unter Berücksichtigung der erworbenen Vorkenntnisse absolvieren. Die Prüfung ist deshalb auch für Bestatter, Bestattermeister/Funeral Master und Bestattungsfachwirte interessant. Für diese Gruppe bietet der Bundesverband Deutscher Bestatter über den Fachverlag verkürzte Vorbereitungslehrgänge an.
Die erworbenen Qualifikationen behalten auch in Zukunft ihre Gültigkeit.dhz