Seit 2. August 2026 gelten sie – die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act). Und zwar nicht nur für Technologie-Unternehmen, sondern auch für Handwerksbetriebe, die bei ihrer Arbeit Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen.

Wer auf dem Weg zur Arbeit oder auf der Baustelle Radio hört, ist bei den Verkehrsmeldungen oder bei der Wettervorhersage sicher schon einmal auf den Hinweis von "KI-Support" aufmerksam geworden. Öffnet man in der Pause oder nach Feierabend seine Social Media-Apps am Handy, sieht das nicht anders aus. KI-generierte Bilder, Videos und Musik sind inzwischen auch hier weitgehend gekennzeichnet.
Diese Kennzeichnung geht auf den EU AI Act zurück – jene Europäische KI-Verordnung, die seit dem 1. August 2024 ihre Wirkung sukzessive entfaltet hat. Jetzt, zwei Jahre später, wurden die Pflichten konkretisiert, um Verbrauchern mehr Transparenz zu gewährleisten. Für Unternehmen bedeutet das, genau zu prüfen, wo und in welchem Umfang KI im Betrieb eingesetzt wird und diese eindeutig zu kennzeichnen.
Deepfakes
Erstelle ich als Malermeister beispielsweise ein Bild von mir mit Leiter und Farbrolle sowie einer Gruppe zufriedener und realistisch wirkender Kunden, muss ich das Bild als KI-generiert kennzeichnen. Handelt es sich um ein tatsächliches, reales Szenario, dann selbstverständlich nicht. Ähnlich verhält es sich mit rein grafischen Illustrationen wie Comics oder abstrakten Grafiken, Werbeillustrationen sowie nicht wesentlich veränderten Bildern (das Verwenden von Filtern bedarf keiner Kennzeichnung).
Gekennzeichnet wird entweder in den Metadaten oder per digitalem Wasserzeichen (hierfür mit einer Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026, da Wasserzeichen technisch aufwändiger sind und u.U. ein Software-Update benötigen). Wichtig ist – ähnlich wie bei der E-Rechnung – dass die Kennzeichnung sowohl maschinell auswertbar als auch für Verbraucher erkennbar ist. Die technische Umsetzung liegt bei den KI-Anbietern, der sichtbare Hinweis bei den Betrieben selbst.
Texte
Die Kennzeichnungspflicht besteht ebenso für KI-generierte Texte mit Inhalten von öffentlichem Interesse. Wurde die KI dabei lediglich als Synonymfinder, Rechtschreibprüfer oder Ähnliches eingesetzt, entfällt die Pflicht. Ein wissenschaftlich anmutender KI-Text über die Funktionsweise und das Energiesparpotential einer Wärmepumpe hingegen muss entweder von einer fachkundigen Person überprüft und einer natürlichen oder juristischen Person redaktionell verantwortet, oder schlichtweg von vornherein gekennzeichnet werden.
Tools für den Kundenkontakt
Was für Texte und Bilder gilt, macht auch vor der digitalen Interaktion mit dem Kunden keinen Halt. Wenn ich z.B. als Tischler auf meiner Website einen KI-Chatbot mit meinen Kunden kommunizieren lasse, muss der KI-Hinweis auf den ersten Blick erkennbar sein. Das gilt gleichermaßen für eine KI, die ich per Sprachsystem am Telefon einsetze, ebenso für KI-generierte Nachrichten im Kundenkontakt. Ein einfacher Hinweis direkt zu Beginn des Austausches genügt meist.
KI-Kompetenz ist entscheidend
"Entscheidend ist, dass Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, sie also geschult sind", berichtet Thomas Gebhardt, Berater für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Region Stuttgart. "Außerdem müssen Betriebe prüfen, welche KI-Anwendungen sie nutzen und welcher Risikokategorie diese zuzuordnen sind. Wenn ein Dachdeckerbetrieb beispielsweise ChatGPT oder ähnliche KI-Anwendungen für Social-Media-Beiträge, Werbetexte oder die Erstellung von Bildinhalten nutzt, fällt dies in der Regel in den Bereich der KI-Systeme mit begrenztem Risiko."
Sorgfältige Dokumentation
Der Stuttgarter empfiehlt eine Bestandsaufnahme zur KI-Nutzung im Betrieb. Welche Tools nutzen wir und welche Funktionen sind in der von uns genutzten Software bereits integriert, sollten hierbei die zentralen Fragen sein. Interne Regeln und Schulungen von Mitarbeitenden seien ebenfalls erforderlich. All das sollte sorgfältig dokumentiert werden.
"Betriebe, die bereits über eine Verfahrensdokumentation verfügen, die von der Finanzbehörde ohnehin gefordert wird, haben es bei der Bestandsaufnahme deutlich leichter", so der Berater der Handwerkskammer.
Schulungspflicht
Ein wichtiger Punkt aus Brüssel ist das Thema "Schulung", das bereits seit Februar 2025 besteht und ab August 2026 konsequent durchgesetzt wird. Hierbei geht es etwa darum, eine Sensibilität der Mitarbeitenden für Kunden-, Auftrags- oder personenbezogene Daten herzustellen, sprich: Daten, die nicht ohne Weiteres an öffentliche KI-Systeme übermittelt werden dürfen. Eine dokumentierte Teilnahme an geeigneten Webinaren oder Schulungen kann bereits ein sinnvoller Nachweis sein. Wichtig sei, so Gebhardt, dass die Qualifizierung zum tatsächlichen Einsatzbereich der KI passe.
Die Dokumentation ist nicht nur sinnvoll für die eigenen Betriebsinterna, sondern dient auch als Nachweis für die Bundesnetzagentur, die bei Bedarf eine solche Auskunft anfordern kann. Darum lohnt es sich, sämtliche Schulungsnachweise, Teilnahmebescheinigungen und interne Regelungen von Anfang an nachvollziehbar zu dokumentieren. Das schaffe Rechtssicherheit und reduziere den Aufwand bei möglichen Prüfungen.
"Für Handwerksbetriebe wird das Thema Dokumentation künftig an Bedeutung gewinnen", erklärt Thomas Gebhardt. "Unternehmen sollten bereits heute erfassen, welche KI-Systeme sie einsetzen, in welchen Softwarelösungen KI enthalten ist und welcher Risikokategorie diese Anwendungen zuzuordnen sind. […] Unser Rat lautet daher: Nicht abwarten, sondern jetzt mit einer KI-Bestandsaufnahme beginnen."