MoMiG und FoSiG Neue Gesetze treten in Kraft

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind zwei neue Gesetze auf den Weg gebracht worden: Zum einen das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG, siehe auch InfoStream 27/2008) und zum anderen das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz FoSiG). Das MoMiG trat zum 1. November 2008 in Kraft, das FoSiG wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Neue Gesetze treten in Kraft

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Mit dieser GmbH-Reform sollen Unternehmensgründungen schneller und leichter möglich sein, um gegenüber europäischen Rechtsformen, insbesondere gegenüber der englischen Limited wettbewerbsfähiger zu sein. Zusätzlich sollen die Maßnahmen die Attraktivität der GmbH erhöhen und Nachteile gegenüber anderen Rechtsformen ausgleichen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen, die das MoMiG bringt.

Beschleunigung von Unternehmensgründungen

  • Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen: Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)). Deren Stammkapital muss mindestens einen Euro betragen. Gewinne darf sie nicht ganz ausschütten, sondern muss nach und nach aus ihren Gewinnen das Mindeststammkapital einer normalen GmbH ansparen, das weiterhin 25.000 Euro beträgt. Geschäftsanteile können künftig leichter aufgeteilt, zusammengelegt und an Dritte übertragen werden.
    Rechtsunsicherheiten bezüglich der verdeckten Sacheinlage wurden beseitigt. Sie liegt vor, wenn zwar formell eine Bareinlage vereinbart und geleistet wird, die Gesellschaft aber einen Sachwert erhalten soll (z.B. eine Maschine, ein Fahrzeug etc.). Der Wert der geleisteten Sache wird auf die Bareinlageverpflichtung des Gesellschafters angerechnet und zwar nach dem Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister.
  • Die Einführung von Musterprotokollen soll Gründungen vereinfachen und Kosten sparen helfen.
  • Beschleunigung der Registereintragung: Bei Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren vollständig von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt. Das betrifft zum Beispiel Handwerks- und Restaurantbetriebe oder Bauträger, die eine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen. Zukünftig müssen GmbHs wie Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen.
  • Bei Ein-Personen-GmbHs wird künftig auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen verzichtet.


Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform

  • Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland: Deutsche Gesellschaften können einen Verwaltungssitz wählen, der nicht notwendig der Satzungssitz ist und auch im Ausland liegen kann.
  • Mehr Transparenz bei Geschäftsanteilen: Gesellschafter ist nur derjenige, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist.
  • Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen: Künftig kann, wer einen Geschäftsanteil erwirbt, darauf vertrauen, dass die in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist.
  • Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts: Keine Unterscheidung mehr zwischen "kapitalersetzenden" und "normalen" Gesellschafterdarlehen.


Bekämpfung von Missbräuchen

  • Die Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaften wird beschleunigt. Im Handelsregister muss künftig eine inländische Geschäftsanschrift eingetragen werden.
  • Ist kein Geschäftsführer mehr vorhanden, müssen die Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenzantrag stellen.

Quelle: BMJ

Das Gesetz trat zum 1. November 2008 in Kraft.
Das MoMiG können Sie als pdf-Dokument beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de nachlesen. Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium der Justiz unter bmj.bund.de .


Das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz FoSiG)

Das Forderungssicherungsgesetz soll vor allem Unternehmen in der Baubranche bei Forderungsausfällen und Zahlungsverzögerungen mehr Sicherheit bieten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erleichterte Voraussetzungen, um Abschlagszahlungen fordern zu können. Die Abschlagszahlung kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
  • Senkung des so genannten Druckzuschlags vom dreifachen der zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten auf das Doppelte.
  • Verbesserte Stellung des Subunternehmers: Die Vergütung des Subunternehmers wird spätestens dann fällig, wenn das Werk seinem Auftraggeber, dem Generalunternehmer, von dessen Auftraggeber abgenommen wurde.
  • Änderung der Regelungen zur Handwerkersicherung.
  • Ausweitung des Baugeldbegriffs im Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen.

Das FoSiG wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie können es beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de als pdf-Dokument nachlesen.