Die KfW bietet seit 1. April neue Förderprogramme für Gründer sowie für junge und mittelständische Betriebe an. Die Änderungen sollen vor allem jungen Unternehmen entgegenkommen.
Neue Förderprogramme für Unternehmer und Gründer
Eine Änderung hat die KfW im Programm "KfW-Gründerkredit – Startgeld" vorgenommen. Hier stieg der Finanzierungshöchstbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Die KfW Banken und Sparkassen nehmen den Gründern zudem das Kreditrisiko zu 80 Prozent ab.
Damit wolle die KfW den Gründern die Finanzierung erleichtern. Im vergangenen Jahr förderte die KfW über 30.000 Gründer mit insgesamt 3,9 Milliarden Euro. Laut der Bankengruppe ist das ein Anstieg von 5.000 Zusagen.
Auch bei dem Unternehmerkredit hat die KfW Neuerungen eingeführt. Betriebe erhalten Kredite zu vergünstigten Zinsen, wenn sie Investitionen tätigen oder Betriebsmittel damit finanzieren wollen. Die Firmen müssen jedoch seit mindestens drei Jahren auf dem Markt sein.
Zwei neue Varianten des KfW-Unternehmerkredits
Der Unternehmerkredit ist in zwei Varianten zu erhalten: einem Programmteil A und einem Programmteil B.
Neu beim Unternehmerkredit der Variante Programmteil A ist die 50-prozentige Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelkrediten für kleine und mittlere Unternehmen. Der Kredithöchstbetrag beträgt fünf Millionen Euro.
Ebenfalls neu ist ein Finanzierungspaket, genannt Programmteil B, für Investitionen für KMU, das aus einer gleich großen Fremdkapitaltranche und einer Nachrangtranche besteht. Der Kredithöchstbetrag beträgt hier vier Millionen Euro.
rh