Komplette Schadensabwicklung
Neue Chancen für Kfz-Betriebe
Bisher ist es Kfz-Werkstätten nicht erlaubt, ihre Kunden im Schadensfall neben den üblichen Leistungen auch rechtlich und bei Versicherungsfragen zu unterstützen oder die komplette Schadensabwicklung zu übernehmen. Mit der Novellierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes zum 1. Juli wird sich das ändern. Welche Chancen und Risiken sich für Kfz-Betriebe daraus ergeben, was sich die Kunden wünschen und welche Partner man dabei einbinden sollte, erklärt Udo Litz, Versicherungs- und Schadenexperte des TÜV Süd in einem MP3-Hörbuch. dhz
Der Ratgeber steht im Internet unter der Adresse www.tuev-sued.de/mp3 zum Download