Zum 1. April 2025 wird die Liste der Berufskrankheiten erweitert. Diese drei Erkrankungen sind neu dabei.

In Berufen wie Maler, Trockenbauer, Elektriker oder Kfz-Schlosser wird die Schulter stark beansprucht. Die Folge kann eine Schädigung der Rotatorenmanschette sein. Verletzungen entstehen häufig durch intensive Arbeiten über Kopf, durch das Heben von Lasten oder beim Schleifen. Künftig soll eine solche Läsion der Rotatorenmanschette als Berufskrankheit anerkannt werden können. Der Bundesrat hat jetzt eine Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) angenommen.
Langjährige Einwirkung von Quarzstaub
Zusätzlich soll eine chronische obstruktive Bronchitis (COPD) einschließlich Emphysem als Berufskrankheit gelten, wenn sie durch Quarzstaub ausgelöst wurde. Dies betrifft vor allem Erzbergleute, Tunnelbauer, Gussputzer, Sandstrahler, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie sowie Beschäftigte in der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung, in keramischen Betrieben oder Dentallabors.
Gonarthrose bei Profi-Fußballern
Als dritte Neuerung können langjährige Profi-Fußballer künftig eine Kniearthrose (Gonarthrose) als Berufskrankheit anerkennen lassen. Betroffen sein können Personen, die mindestens eine 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder Fußballspieler absolviert haben, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. Ebenfalls mitberücksichtigt wird, wenn im Alter von 16 bis 19 Jahren eine versicherte Tätigkeit in einer niedrigeren Fußballliga als in den drei obersten Fußballligen bei Männern beziehungsweise den beiden obersten Fußballligen bei Frauen ausgeübt wurde.
Mehr Rechtssicherheit
Die Aufnahme dieser Erkrankungen in den Katalog der Berufskrankheiten sorgt für mehr Klarheit und Sicherheit bei der Anerkennung, den Voraussetzungen und der Entschädigung. Die Änderungen basieren auf Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie wird eine Krankheit zur Berufskrankheit?
Als Berufskrankheiten kommen nur Erkrankungen infrage, die nach den Erkenntnissen der Medizin durch besondere Einwirkungen wie beispielsweise Lärm oder Staub bei der Arbeit verursacht sind. Bestimmte Personengruppen müssen diesen Einwirkungen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Zusätzlich muss im Einzelfall die Krankheit wesentlich durch die schädigende Einwirkung bei der Arbeit verursacht sein.
Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen reichen können. Verbleiben trotzdem schwerwiegende körperliche Beeinträchtigungen, erhalten Versicherte eine Rente. fre