Mit diesen Verträgen sind Bauunternehmen auf der sicheren Seite: Das Baugewerbe und der Eigentümerverband haben ihre Musterbauverträge aktualisiert. Sie berücksichtigen nicht nur das neue Widerrufsrecht.

Ab dem 13. Juni 2014 steht den Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen mit einem Bauunternehmer in bestimmten Fällen Widerrufsrecht zu. Darüber hinaus muss der Bauunternehmer den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht belehren. Weiterhin treffen den Bauunternehmer neue Informationspflichten, die er gegenüber dem Verbraucher erfüllen muss.
Kostenlose Musterverträge
Die aktualisierten Vertragsmuster sind ab dem 13. Juni 2014 kostenlos bei den Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und Mitgliedsbetrieben des Zentralverbands des deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie beim Eigentümerverband Haus & Grund und im Internet erhältlich.
Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann erklärt dazu: "Mit diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen ausgewogene und rechtssichere Bauvertragsmuster zur Verfügung." Gleichzeitig rät ZDB-Präsident Hans-Hartwig Loewenstein den ZDB-Mitgliedern und Bauunternehmen, diese Musterverträge zu verwenden. "Diese Verträge sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen", sagt Loewenstein.
Aktualisierte Verträge sind anwenderfreundlich
Die neuen Vertragsmuster erleichtern den Vertragspartnern die Einschätzung, ob dem Verbraucher als Bauherrn ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht. Ausführliche Erläuterungen erklären anhand von Beispielen die geänderte Gesetzgebung und ermöglichen den Vertragsparteien durch die entsprechenden Ankreuzvarianten die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Bei der Überarbeitung wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Vertragsmuster weiterhin anwenderfreundlich zu gestalten. Nach Informationen der beiden Verbände stehen den Interessierten auch zukünftig ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, sowie ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmers mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers zur Verfügung. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen der Verträge geben. Beide Verträge können unter hausundgrund.de sowie auf zdb.de als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. dhz