Die Bundesregierung senkt die Zinsen für zwei wichtige Förderprogramme für klimafreundliche Häuser. Damit sollen mehr Kredite für den Bau vergeben werden. Der Bauverband begrüßt den Schritt, fordert aber weitere Maßnahmen.

Das Bundesbauministerium hat die Förderkonditionen für zwei Neubauförderprogramme verbessert. "Wir liegen damit deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). Die Regierung ziehe den wichtigen Hebel der Zinsverbilligung für Bauherrinnen und Bauherren noch ein gutes Stück nach oben. Die Verbesserungen gelten ab sofort für die Programme "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN).
Baugewerbe: Senkungen dauerhaft absichern
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt die Zinsverbilligung. Mit ihr liegen die neuen Förderkonditionen nach Angaben des Verbandes jetzt beim Programm KFN um rund 0,7 und beim KNN um etwas mehr als 1,4 Prozentpunkte niedriger als bisher. "Jede Wachstumsiniative ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Entscheidend sei jetzt, dass die Senkungen dauerhaft abgesichert würden. Zudem müsse die jüngst vom Bauministerium angekündigte Fördermöglichkeit für den EH-55-Standard endlich starten und im Bundeshaushalt 2026 solide und attraktiv ausgestaltet werden. Ziel der Maßnahme sei es, mit einer befristeten Förderung den Bauüberhang zu Aktivierung.
Hilfe für energieeffiziente Wohn- und Nichtwohngebäude
Das Programm KFN läuft seit 2023 und richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Genossenschaften. Diese können zinsverbilligte Kredite für den Neubau oder den Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten. Der Förderantrag muss dabei über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden. Kommunen können einen direkten Zuschuss erhalten.
KfW legt tagesaktuelle Konditionen fest
Die Höhe der Zinssätze wird von der KfW tagesaktuell in Abhängigkeit der Kapitalmarktzinsen und der verfügbaren Mittel des Bundes festgelegt. Am Tag der Bekanntmachung, dem 23. September 2025, lag der effektive Jahreszins für ein Förderdarlehen des KFN-Programms
- bei einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren
- und einer Zinsbindung von zehn Jahren
- sowie einer tilgungsfreien Anlaufzeit von wahlweise ein bis zwei Jahren
bei 1,13 Prozent.
Für längere Laufzeiten wurde ein höherer Zins festgelegt.
Gefördert wird bei KFN nur der EH-40-Standard
Gefördert werden über das KFN-Programm Bauvorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzungen dafür sind das Erreichen des Effizienzhaus-Standards EH 40, der Verzicht auf eine Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse sowie die Bestätigung durch einen Energieeffizienzberater. Dabei bedeutet EH 40, dass ein Haus sehr energieeffizient ist und nur 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein gesetzlich definiertes Standardhaus benötigt. Wird zusätzlich das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) erreicht, das eine höhere Energieeffizienz bescheinigt, erhöht sich die maximale Kreditsumme auf 150.000 Euro.
Bessere Konditionen auch für KNN-Programm
Verbessert wird auch das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude" (KNN). Gefördert wird dabei der Bau oder Ersterwerb durch Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften sowie Unternehmen und andere. Seit dem 1. September gelten hier zudem erhöhte Werte für die Baukostenobergrenze. Auch gelten Küchen oder Wohnküchen seitdem als Aufenthaltsräume.
Voraussetzung für KNN ist der EH-55-Standard
Finanziell unterstützt werden Bauvorhaben aber nur, wenn sie mindestens den Effizienzhaus-Standard EH 55 erreichen und die Wohnfläche effizient genutzt wird; das bedeutet, dass in Relation zu einer Wohnfläche auch eine Mindestanzahl von Aufenthaltsräumen nachgewiesen werden muss. So müssen etwa bei einer Wohnfläche von 70 Quadratmeter drei Räume und bei 85 Quadratmetern vier Räume nachgewiesen werden. Auch dürfen die Gebäude nicht mit fossiler Energie oder Biomasse geheizt werden. Voraussetzung ist auch hier eine Energieeffizienzberatung.
Zinsen variieren je nach Kapitalmarktkonditionen
Gefördert werden Darlehen bis zu einer Kreditsumme von 100.000 Euro pro Wohneinheit. Dabei lag am 23. September 2025 der effektive Jahreszins
- bei einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren,
- einer Zinsbindung von zehn Jahren
- und einer tilgungsfreien Anlaufzeit von ein bis zwei Jahren
bei 0,01 Prozent. Bei längerer Laufzeit liegt der Zins höher.
Und auch hier gilt: Der Förderantrag muss über ein Kreditinstitut bei der KfW gestellt werden.
Beispiel: So haben sich die Konditionen geändert
Klimafreundlicher Neubau (KFN): KfW-Zins 297+298
Neu 23.9.2025 | Laufzeit 35 Jahre; Zinsbindung 10 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
Zinssatz eff. 2,21% (vormals Zinssatz eff. 2,93%)
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): KfW-Zins 296
Neu 23.9.2025 | Laufzeit 35 Jahre; Zinsbindung 10 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
Zinssatz eff. 0,69% (vormals Zinssatz eff. 2,16%)