Kriminelle versenden aktuell gefälschte Schreiben im Namen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Wie Empfänger den Betrug erkennen können.
Sowohl per Post als auch per E-Mail erreichen derzeit betrügerische Nachrichten zahlreiche Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Betroffenen werden unter falschem Vorwand zu Zahlungen aufgefordert.
Besonders auffällig sind derzeit Schreiben mit folgenden Betreffzeilen:
- "Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung"
- "Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)"
Diesen Schreiben ist eine Rechnung beigefügt, die neuerdings auch eine angebliche "Augenspülstation nach DIN-Norm" umfasst. Ziel der Betrüger ist es, Unternehmen zur Überweisung von Geldbeträgen zu bewegen, obwohl es sich um eine vollständige Fälschung handelt.
Update vom 31. März 2025: Neue Masche mit digitalem Präventionsmodul
Seit Ende März sind zudem gefälschte Schreiben mit dem Absender "DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" im Umlauf. Diese tragen den Betreff:
- "Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 – Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung"
Auch hierbei handelt es sich um Betrug. Unternehmen sollten diesen Aufforderungen keinesfalls nachkommen und keine Zahlungen leisten.



Professionell gefälschte Dokumente – Vorsicht geboten!
Die betrügerischen Schreiben sind mit hoher krimineller Energie erstellt worden. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine gefälschte BGN-Telefonnummer, die offenbar zu einem Call-Center im Ausland führt. Die angegebene E-Mail-Adresse "berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com" leitet auf die echte BGN-Website weiter – ein gezieltes Täuschungsmanöver. Zudem verwenden die Betrüger mittlerweile variierende Domain-Namen, um ihre Machenschaften zu verschleiern.
Wichtige Hinweise für Unternehmen
- Leisten Sie keine Zahlungen: Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien wie Schilder oder Präventionsmodule.
- Melden Sie Verdachtsfälle an die BGN per E-Mail unter kommunikation@bgn.de.
- Falls bereits eine Zahlung erfolgt ist, erstatten Sie Anzeige und wenden Sie sich an die BGN, um das entsprechende Aktenzeichen sowie den Kontakt der Strafverfolgungsbehörden zu erhalten.
- Bei Unsicherheiten: Kontaktieren Sie die Präventions-Hotline der BGN unter 0621 44 56 35 17, um zu prüfen, ob ein Anruf oder Schreiben tatsächlich von der BGN stammt.
Die BGN hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet und arbeitet eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um betroffene Unternehmen zu schützen. avs
