Die Europäische Kommission plant die Einführung von Sammelklagen. Bundestag und Handwerk lehnen den Vorschlag ab. Sie fürchten „existenzbedrohende Folgen“ vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.
Nein zu Sammelklagen
"Das Handwerk begrüßt die Ablehnung des Deutschen Bundestages von Plänen der Europäischen Kommission zur Einführung von Sammelklagen. Das Handwerk hat seit langem vor den unkalkulierbaren Folgen von Kollektivklagen für Handwerksbetriebe und den Mittelstand gewarnt“, erklärt Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke.
Hemmnisse bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren zu beseitigen und damit auch kleine und mittelständische Betriebe bei der Durchsetzung ihrer Forderungen zu entlasten, sei richtig. Neue Klageverfahren und eine neue Klagekultur seien jedoch überflüssig, zumal die EU die entsprechende Regelungskompetenz gar nicht besitze.
Der Deutsche Bundestag weist in seiner Beschlussempfehlung auf die möglichen Folgen von Sammelklagen hin: In den USA würden Sammelklagen häufig mit einer öffentlichen Kampagne verbunden, die zu einer erheblichen Schädigung des Rufes des betroffenen Unternehmens führen können. Wegen der Kosten, seien viele Unternehmen daher bemüht, Klagen auf dem Vergleichswege beizulegen, auch wenn die zugrundeliegenden Ansprüche fraglich seien.
Solch öffentlich inszenierte Klagen, die gerade darauf abzielen, zahlreiche Einzelkläger in einem großen Klagekollektiv zu versammeln, bergen ein erhebliches Missbrauchspotenzial, sagt Schwannecke. „Kleine und mittelständische Handwerksbetriebe sind im Übrigen gar nicht in der Lage, die mit solchen Drohszenarien verbundenen Kosten zu tragen und die Folgen für das betriebliche Image abzufedern.“
rh