Rentenversicherung und Steuermittel Kritik an Angleichung der Renten in Ost und West

Die Bundesregierung hat die Angleichung der Ost- an die Westrenten und die Erhöhung der Erwerbminderungsrente beschlossen. Doch die Wirtschaftsweisen sehen das Vorhaben kritisch.

Die Renten in Ost und West sollen angegleichen werden. - © Photographee.eu/Fotolia.com

Die Bundesregierung hat mit der Angleichung der Ost- an die Westrenten und der Erhöhung der Erwerbsminderungsrente weitere Teile ihres Rentenreformpaketes auf den Weg gebracht. "Nach dem der Mauerfall bald 30 Jahre her ist, soll endlich gleiches Rentenrecht in Ost und West gelten", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. Darüber hinaus werde die Erwerbsminderungsrente weiter angehoben. Die Mehrausgaben in Milliardenhöhe sollen aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert werden. Beide Gesetze bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates und treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Doch das Vorhaben stößt auf Kritik der Wirtschaftsweisen. Sie sehen die ostdeutschen Rentner schon jetzt als privilegiert an und werten die Pläne von SPD und CDU deshalb nicht als Angleichung. "Vielmehr würden die ostdeutschen Rentner noch stärker begünstigt", schreiben sie in einer Stellungnahme für den Bundestag, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Weitere Kritik: Die geplante Anpassung soll vorwiegend von der Versichertengemeinschaft finanziert werden. Die Wirtschaftsweisen gehen deshalb von einem Beitragsanstieg bei der Rentenversicherung aus.

Ohne Beitragsmittel geht es nicht

Insgesamt werden die Kosten der Rentenangleichung bis 2025 auf insgesamt 15,7 Milliarden Euro und ab 2025 auf 3,9 Milliarden Euro im Jahr beziffert. Sie sollen aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert werden. Dazu soll der Bundeszuschuss zur Rente 2022 um 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 um jeweils 600 Millionen und ab 2025 um dauerhaft zwei Milliarden Euro im Jahr erhöht werden, wie Nahles mitteilte. Die Kosten für die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente bezifferte die Ministerin auf 1,5 Milliarden Euro bis 2030.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kostet Unternehmen Geld

Mit dem vorgelegten Gesetz wird die Angleichung der Ost- an die Westrenten endgültig abgeschlossen. Dabei sollen nach Angaben des Ministeriums der aktuelle Rentenwert (Ost), die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und die Bezugsgröße (Ost) auf die jeweiligen Westwerte angehoben werden. Parallel dazu wird auch die Höherbewertung der Ostlöhne abgeschmolzen. "Die Angleichung erfolgt schrittweise – auch damit die Hochbewertung der Ost-Verdienste nicht aprubt entfällt, sondern langsam abschmilzt", sagte Nahles. Wie es im Gesetzesentwurf weiter heißt, entstehen den Unternehmen in Ostdeutschland mit der schrittweisen Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze in ebenfalls sieben Schritten ab 2019 Mehrkosten, die bis zum Jahr 2025 auf rund 100 Millionen Euro im Jahr anwachsen.

Schrittweise Angleichung

Bei der Anpassung der Ostrenten soll der erste von sieben Angleichungsschritten zum 1. Juli 2018 erfolgen. Dabei soll der aktuelle Rentenwert Ost von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden. In den darauf folgenden Jahren soll ebenfalls zum 1. Juli der Rentenwert um jeweils 0,7 Prozentpunkte erhöht werden bis er zum 1. Juli 2024 voll angeglichen ist. Im Gegenzug soll die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten ebenfalls in sieben Schritten abgesenkt werden. Mit dieser Höherwertung werden die im Schnitt niedrigeren Ostlöhne für die Rente ausgeglichen.

Verbesserungen bei Erwerbsminderung

Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine weitere Verbesserung der Erwerbsminderungsrente beschlossen. Wer künftig von Erwerbsminderung betroffen ist, soll schrittweise bis 2024 eine durchschnittlich bis zu sieben Prozent höhere Erwerbsminderungsrente erhalten. Dabei sollen all jene, die schon in jungen Jahren ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können, bei der Rente so behandelt werden, als wären sie bis zum Alter von 65 Jahren voll erwerbstätig gewesen sein. Diese Zurechnungszeit wurde zuletzt 2014 von 60 auf 62 Jahre erhöht. bir/dhz

Dieser Beitrag wurde am 14. Mai 2017 aktualisiert.