Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit starten, erhalten von der Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründerzuschuss. Am 1. November 2011 treten einschneidende Änderungen in Kraft, auf die Gründer in spe unbedingt reagieren sollten.
Nachteilige Änderungen ab 1. November 2011
Die Bundesregierung plant ab 1. November folgende Änderungen beim Gründerzuschuss:
- Der Gründerzuschuss wird in eine Ermessensleistung umgewandelt.
- Das Budget wird von 1,7 Milliarden auf 400 Millionen gekürzt. Folge: Nur noch für jeden vierten Antrag dürfte es danach einen Zuschuss geben.
- Die erste Förderphase wird von neun auf sechs Monate verkürzt. In diese Phase gibt es höchstens 300 Euro pro Monat.
Was sich nicht ändert: Der Gründerzuschuss bleibt steuerfrei.
Tipp: Wer also plant, von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit wechseln möchte, sollte sich beeilen. Denn bis 31. Oktober gestellte Anträge werden noch nach altem Recht bewilligt. In diesem Fällen gibt es also im Zweifel einfacher, länger und mehr Geld.
dhz