Kolumne Nachqualifizierung: Wie Frauen gefördert werden können

Wenn Frauen sich weiterqualifizieren möchten, gibt es oft besondere Herausforderungen. Nicht immer ist eine Weiterbildung in Vollzeit möglich. Gastautor Peter Braune erklärt, wie Betriebe Frauen unterstützen können, um neben der Familienzeit auch die berufliche Entwicklung zu fördern.

Frau mit zwei KIndern am Schreibtisch
Neben der Kinderbetreuung kommt die Weiterqualifizierung bei Frauen oft zu kurz. - © biscotto87 - stock.adobe.com

Frauen stehen häufig vor der Herausforderung ihre Qualifizierung, die Familie und den Beruf miteinander vereinbaren zu müssen. Mütter können nur bedingt die immer wieder erhobenen Forderungen nach Flexibilität und Mobilität erfüllen. Oft verhindern fehlende Abschlüsse eine bessere soziale Absicherung und damit erhöhen sich ihre wirtschaftlichen Risiken. Zwischen der Erwerbs- und Familienarbeit oder für Zeiten der Weiterbildung fehlen häufig die geeigneten Schnittstellen. In dünn besiedelten Regionen besteht oft eine noch größere Betroffenheit.

Welche Gruppen müssen nachqualifiziert werden?

Praktische Erfahrungen zeigen, dass es verschiedene Gruppen gibt, wie Frauen nachqualifiziert werden können.

  1. Einige sind nur für Teile eines anerkannten Ausbildungsberufes qualifizierbar.
  2. Eine zweite Gruppe kann wegen persönlicher Umstände keine mehrjährige Berufsausbildung durchstehen und muss in kleinen Schritten qualifiziert werden. Ganz egal wie, eine Abschlussprüfung muss als Ziel im Vordergrund stehen. Die Teilschritte sollten so gestaltet sein, dass immer ein Ausstieg aus der Qualifizierung und ein Einstieg in Arbeit möglich ist.
  3. Eine dritte Gruppe hat bei der Arbeit Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben. Es kam jedoch nie zum Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit, in einer Abschlussprüfung, vor einem Prüfungsausschuss der Kammer, weil dafür Teile des angestrebten Ausbildungsberufes fehlten.

Wie könnten Frauen qualifiziert werden?

Um diese Potenziale für den Arbeitsmarkt zu erschließen und die Integration zu verbessern, sollten alle Qualifizierungsangebote jenseits der bewährten dualen Berufsausbildung genutzt werden. Dabei müsste der Schwerpunkt zur Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen in den Betrieben stattfinden. So wird der Übergang in eine Beschäftigung gesichert. Die betrieblichen Ausbildungszeiten könnten durch geeignete Angebote bei entsprechenden Bildungsträgern ergänzt werden. Hierzu gehören unter anderen die Kinderbetreuung und Lebenshilfe oder geeignetes Lehrmaterial, insbesondere Hilfen zum selbst gesteuerten Lernen.

Die erforderlichen, rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus den bestehenden Regelungen. Die Qualifizierungsabschnitte können zum Beispiel mit dem Werkzeug Qualifizierungsbaustein gestaltet werden. Die Vermittlung beruflicher Inhalte erfolgt hiermit in inhaltlich und zeitlich abgegrenzten Lerneinheiten, die aus den anerkannten Ausbildungsberufen entwickelt werden. Sie haben einen Umfang von 140 bis 420 Stunden und schließen mit einer Leistungsfeststellung ab. Für jeden Baustein wird eine Beschreibung erstellt. Sie enthält die Bezeichnung des Berufes, aus dem der Baustein entwickelt wurde. Außerdem steht das Ziel der Qualifizierung fest, die auszuführenden Tätigkeiten werden aufgelistet, die Vermittlungsdauer ist geregelt und es wird die Art der Leistungsfeststellung beschrieben. Das Ergebnis der Weiterbildung wird mit einem Zeugnis bestätigt, wenn das Qualifizierungsziel erreicht wurde.

Es gilt der Leitsatz: Die abschlussorientierte Nachqualifizierung ist die Summe in der betrieblichen Praxis erworbener und dokumentierter Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die zur beruflichen Handlungsfähigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen.

Das ergibt die Qualifizierungsformel: Die Summe der dokumentierten betrieblichen Berufspraxis + die Summe der fehlenden Lernziele des angestrebten Berufes in Qualifizierungsbausteinen = die Zulassung zur externen Prüfung

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.