Zukunfts-Kompass Handwerk Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht: Dieses Tool hilft dem Handwerk

Für die meisten Handwerksbetriebe sind Nachhaltigkeitsberichte freiwillig. Sie können sich aber dennoch lohnen – ob zur Auftragssicherung oder in Kreditverhandlungen. Speziell für Handwerksbetriebe steht jetzt ein neues Online-Tool bereit. Der Zukunfts-Kompass Handwerk hilft dabei, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen.

Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltigkeitsberichte werden zunehmend auch in Kreditverhandlungen oder bei der Vergabe relevant. - © FAMILY STOCK - stock.adobe.com

Nachhaltigkeitsberichte sollen langfristig auch für einzelne mittelständische Unternehmen verpflichtend werden. Vorteile bieten sie allerdings selbst den kleineren Betrieben. Die Pflicht zur Berichterstattung sieht die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive – RL (EU) 2022/2464) der EU vor, die bereits seit dem 5. Januar 2023 in Kraft ist. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen einzuführen. Sie sieht schon seit Beginn ein gestaffeltes Verfahren vor, das anfangs vor allem die großen Konzerne betraf. Der Anwendungsbereich wird mit der Umsetzung der Pflichten in nationale Gesetze ausgeweitet.

Mitte Dezember 2025 wurden die finalen Schwellenwerte des CSRD-Anwenderkreises im sogenannten Trilog zwischen der Europäischer Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament festgelegt. Eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung haben damit:

  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und
  • einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro.

Diese Vorgaben nehmen den klassischen Handwerksbetrieb allerdings von einer unmittelbaren Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, aus. Das bestätigt auch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH), die dennoch einen großen Nutzen darin sieht, wenn auch kleinere Handwerksbetriebe, sich mit Nachhaltigkeitsberichten befassen.

Um es ihnen zu erleichtern, hat die ZWH in einem Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex ein Online-Tool entwickelt, das dabei Unterstützung bietet: den Zukunfts-Kompass Handwerk.

Zukunfts-Kompass Handwerk: Einheitlicher Standard ist integriert

Ein Kritikpunkt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der steigende Bürokratieaufwand. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und für das Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts einen einheitlichen Standard, den "Voluntary SME-Standard" (VSME) veröffentlicht. Er soll es unter anderem den nicht berichtspflichtigen Betrieben erleichtern, den großen Firmen auf einfache Weise geforderte Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Die ZWH hat den Standard in den Zukunfts-Kompass Handwerk integriert. Für Betriebe, die nicht berichtspflichtig sind, gilt dann künftig, dass große Unternehmen von ihren kleinen Geschäftspartnern nur noch die Informationen verlangen dürfen, die dieser freiwillige Standard vorsieht.​

Das Tool hält die im VSME-Standard veröffentlichten Vorgaben ein. "Der Zukunfts-Kompass Handwerk entspricht daher allen gesetzlichen Anforderungen und wird bei Änderungen im VSME-Standard fortlaufend aktualisiert", teilt die ZWH auf Anfrage mit. Das neue Online-Tool steht ab jetzt allen Interessierten als sogenannte Early-Access-Version bereit. Es wird fortlaufend weiterentwickelt. Die Zentralstelle empfiehlt zur Vorbereitung der Datenerfassung – ähnlich wie bei einer Steuererklärung – alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten, wie z. B. Angaben zum Energieverbrauch, Belege oder Zertifikate.

Zukunfts-Kompass Handwerk hilft beim freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht

Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht kann Handwerksbetrieben durchaus nützen. Denn er bietet nach Angaben der ZWH zahlreiche Vorteile, auch wenn er freiwillig erstellt wird. "Er erhöht die Chancen, Aufträge zu sichern, erleichtert den Zugang zu Vergabemöglichkeiten sowie zu Krediten und macht das Unternehmen attraktiver für Fachkräfte. Darüber hinaus kann ein Nachhaltigkeitsbericht für Marketingzwecke genutzt werden, um neue Kundschaft zu gewinnen", zählen die Initiatoren des Zukunfts-Kompass Handwerk auf.

>> Hier geht es zum Zukunfts-Kompass Handwerk.

Nachhaltigkeitsbericht: Wer hat oder bekommt Pflichten?

Grundsätzlich sieht die CSRD eine Staffelung von drei Kohorten vor, für die es gesetzliche Pflichten gibt oder geben soll:

  1. Für große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2024 (allerdings mit Ausnahmen, die in der sogenannten "Quick-Fix"-Verordnung stehen),
  2. für große, nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2027 und
  3. für kleine und mittlere, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (ausgenommen Kleinstunternehmen) ab dem Geschäftsjahr 2028.

Diese Schwellenwerte gelten

Mitte Dezember 2025 wurden die finalen Schwellenwerte des CSRD-Anwenderkreises im sogenannten Trilog zwischen der Europäischer Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament festgelegt. Eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung haben damit:

  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und
  • einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro.