Das Jahr 2009 ist zwar noch in weiter Ferne. Dennoch diskutieren viele Steuerzahler bereits heute über die 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne ab 1. Januar 2009. Die Diskussionen haben Wirkung gezeigt.
Nachbesserung bei der Abgeltungssteuer
Denn nicht immer wollte die Bundesregierung pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge erheben. Geplant war, dass Guthabenzinsen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, wenn ein Steuerzahler bei der gleichen Bank ein Darlehenskonto unterhält. Das wäre das Ende des Hausbankprinzips gewesen. Nun wurde im Jahressteuergesetz 2008 nachgebessert. Danach unterbleibt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge nur dann, wenn das Guthabenkonto Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist.
Tipp: Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25 Prozent, profitieren Sie ab 2009 von der Abgeltungssteuer. Bei Kreditverträgen sollten Sie deshalb darauf achten, dass keine Klauseln im Vertrag stehen, dass die Kredite nur bei vorhandenen Guthaben im gleichen Bankhaus gewährt werden.