Steuertipp für Mitarbeiter Musterprozess zu Einsatzwechseltätigkeit

Ob die Fahrtkosten zu einer Einsatzstelle nach Dienstreisegrundsätzen (0,30 Euro je Kilometer für die Hin- und Rückfahrt) oder mit der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer angesetzt werden können, hängt nach Ansicht der Finanzverwaltung davon ab, wie viele Kilometer die Einsatzstelle von der Wohnung eines Arbeitnehmers entfernt ist.

Musterprozess zu Einsatzwechseltätigkeit

Danach gilt Folgendes:

Dienstreisegrundsätze greifen, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle mehr als 30 km beträgt.

Die Entfernungspauschale ist zu gewähren, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle bis zu 30 km beträgt.

Tipp: Doch die 30-km-Grenze wackelt. In zwei Musterprozessen soll nun geklärt werden, ob die Dienstreisegrundsätze auch bei einer Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle von bis zu 30 km gewährt werden. Da das Finanzamt dies kategorisch ablehnt, ist folgende Vorgehensweise empfehlenswert:

Schritt 1: In der Steuererklärung 2007 sollten Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzstellen unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle die Kilometer nach Dienstreisegrundsätzen für die Hin-und Rückfahrt eintragen.

Schritt 2: Gegen die Streichung durch das Finanzamt ist Einspruch einzulegen und mit Hinweis auf die Musterverfahren ein Ruhen des Einspruchsverfahrens zu beantragen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 47/07 und VI R 39/07). Akzeptiert das Finanzamt das Ruhen des Einspruchsverfahrens, bleibt der Einspruch bis zur Klärung durch den Bundesfinanzhof offen und der Arbeitnehmer wahrt sich seine Chancen auf eine spätere Steuerrückerstattung.