Im Bundesinnungsverband entwickeln Musikinstrumentenbauer Strategien im Umgang mit internationalen Regelwerken, die in ihren Arbeitsalltag eingreifen.

Die Musikinstrumentenbauer bündeln ihre Kräfte. Denn die Herausforderungen für die meist kleinen und oft traditionsreichen Familienunternehmen könnten komplexer nicht sein. Es geht um das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites, die europäische Chemikalienverordnung Reach oder die Entwaldungsverordnung der EU. Internationale Regelwerke, die in den Betriebsalltag eingreifen, aber den einzelnen Inhaber überfordern. Es drohen Verbote und Handelshemmnisse, die in der Branche Zukunftsängste schüren. Mit drei Fachgruppen versucht der Bundesinnungsverband (BIV) gegenzusteuern.
Dabei stehen die Musikinstrumentenbauer grundsätzlich hinter den Zielen, die zum Beispiel mit Cites erreicht werden sollen. "Wir befürworten den Schutz bedrohter Arten schon aus Eigeninteresse", sagt Bundesinnungsmeister Christoph Endres und verweist auf das Beispiel Fernambuk. Der Baum, der nur entlang des brasilianischen Küstenstreifens in der Mata Atlantica wächst, gilt als stark gefährdet, spielt aber im Musikinstrumentenbau eine wichtige Rolle.
Alternativen zu Fernambuk
Bogenmachermeister Josef Gabriel aus Erlangen hält Fernambuk für das am besten geeignete Material beim Bau von Streicherbögen. "Das Holz besticht durch seine hohe Dichte und Formbeständigkeit. Wird es erwärmt und gebogen, bleibt es danach formstabil", sagt Gabriel, der im BIV die Fachgruppe Cites leitet. Aus Gründen der Nachhaltigkeit plädiert er dafür, sich stärker mit Alternativen wie Ipe-Holz oder Carbon auseinanderzusetzen. "Für viele Streicher sind Bögen aus diesen Materialien völlig ausreichend. Gleichzeitig würde der Bestand an Fernambuk entlastet und könnte sich wieder stabilisieren", so Gabriel.
Die endemische Pflanze gilt als stark gefährdet, wenn auch nicht als unmittelbar vom Aussterben bedroht. Noch ist der Baum bei Cites in der zweithöchsten Schutzstufe gelistet. Der internationale Handel bleibt erlaubt, unterliegt aber strengen Auflagen. Exporte von Fernambukholz benötigen eine Cites-Genehmigung, die deren legale Herkunft bescheinigt. Würde Fernambuk wie von Brasilien beantragt in die höchste Schutzstufe eingeordnet, wäre jeglicher Handel verboten. Zur letzten Cites-Konferenz Ende 2022 in Panama konnte das gerade noch verhindert werden, nicht zuletzt dank des Verhandlungsgeschicks europäischer Bogenmacher und Musiker.
Bogenpass für fairen Handel
Josef Gabriel bemüht sich schon seit vielen Jahren um einen fairen Umgang mit Fernambuk, der sowohl den Baumbestand schützt, aber auch den Handel mit dem seltenen Holz und seinen Produkten ermöglicht. Der Bogenmachermeister war Mitbegründer der Internationalen Initiative zur Erhaltung des Fernambukbaumes (IPCI), initiierte ein Wiederaufforstungsprojekt und pflegt bis heute enge Kontakte zu Kollegen in Brasilien. Sein wichtigstes Anliegen, ein Kontrollsystem für den Handel von kritischen Materialien zu etablieren, hat er unter dem Dach des BIV umgesetzt – den Bogenpass.
"Anders als die übliche Materialerklärung ist der Bogenpass ein geeignetes Werkzeug, um den illegalen Holzhandel einzudämmen. Im Prinzip funktioniert er wie ein Kfz-Brief", erklärt Gabriel. Der Bogenpass listet alle für den Bogen verwendeten Materialien auf. Betriebe, die ihn verwenden wollen, müssen vom BIV zertifiziert sein und werden in einem Seminar geschult. Sie müssen über die jährliche Inventur und die Buchführungspflicht für Materialien, die bei Cites gelistet sind, deren legalen Erwerb nachweisen. Zudem müssen sie alle vergebenen Bogenpassnummern, die in der Stange eingraviert werden, beim BIV und der zuständigen Umweltbehörde melden. Somit sei gewährleistet, dass jeder Bogen unverwechselbar und identifizierbar ist, auch nach einem Weiterverkauf. Erste Kollegen nutzen bereits den Bogenpass, einer davon sogar aus den Niederlanden.
Das Dokument könnte als Blaupause für weitere Instrumente dienen, denn streng geschützte Tropenhölzer wie Dalbergia oder Grenadill kommen auch im Gitarrenbau oder bei Oboen und Klarinetten zum Einsatz. "Uns schwebt ein Musikinstrumentenpass vor", sind sich die Musikinstrumentenbauer Christoph Endres und Josef Gabriel einig.
Entwaldungsverordnung kommt
Derweil droht mit der EU-Entwaldungsverordnung bereits der nächste Ärger. Das Regelwerk soll sicherstellen, dass Rohstoffe und Erzeugnisse nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Auf die Unternehmen kommen umfangreiche Sorgfaltspflichten zu. Für Holzprodukte müssen zum Beispiel geografische Daten zur Herkunft des Rohstoffs erhoben und dokumentiert werden. Lieferketten sollen bis auf das Grundstück rückverfolgbar sein. "Der Schutz der Wälder liegt uns allen am Herzen. Aber das muss weltweit reguliert werden", plädiert Bundesinnungsmeister Endres für eine Lösung im Rahmen von Cites. Wenn in der EU schärfere Regeln gelten als in China oder in den USA, würde das europäische Unternehmen benachteiligen und die Lieferketten verzögern. Unter Leitung von Zupfinstrumentenmachermeister Armin Hanika aus Beiersdorf sucht eine Fachgruppe des BIV nach einem praktikablen Umgang mit der Entwaldungsverordnung, die Ende des Jahres in Kraft tritt. Für kleine Unternehmen gilt noch eine zweijährige Übergangsfrist.
Bleiverbot abgewendet
Wie wichtig die Arbeit der Fachgruppen im BIV sein kann, hat sich beim drohenden Bleiverbot offenbart. Um ein Haar wäre der Werkstoff als reines Metall und als Bestandteil von Legierungen auf Antrag der EU-Chemikalienbehörde Echa in die Reach-Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen worden. "Uns blieben nur drei Wochen Zeit, um einen Antrag einzureichen und über den Bundesrat eine Ausnahme für den Musikinstrumentenbau zu erwirken", blickt Christoph Endres zurück. Der Bundesinnungsmeister, der die Fachgruppe Reach im BIV leitet, dankt dem Zentralverband des Deutschen Handwerks für die Unterstützung bei dem komplexen Thema. Insbesondere Jeanine Bucherer vom ZDH-Verbindungsreferat in Brüssel habe sich in Gesprächen mit der EU-Kommission stark für die Interessen der betroffenen Gewerke eingesetzt. "Ich denke, dort hat man begriffen, dass ein generelles Bleiverbot nicht machbar ist, gerade wenn es um den Musikinstrumentenbau oder um den Erhalt von kulturellem Erbe geht", glaubt Bucherer.
Blei ist giftig, aber wegen seiner guten Formbarkeit und seinem niedrigen Schmelzpunkt bei Musikinstrumentenbauer ein nahezu unverzichtbarer Werkstoff. Für Orgelbauer ist er existenziell, denn Blei-Zinn-Legierungen bestimmen in unterschiedlichen Zusammensetzungen über den Klang der Orgelpfeifen. Aber auch Klavierbauer und Blechblasinstrumentenmacher benutzen das weiche Schwermetall. Dabei müssen sie streng auf den Arbeitsschutz achten. Gleichzeitig bietet dieser eine weitere Angriffsfläche für Beschränkungen. "Nachdem das Verbot von Blei als Material abgewendet war, drohte ein Verbot im Umgang damit", sagt Christoph Endres.
Daten für Bleibelastung geliefert
Betroffen wären vor allem Frauen im gebärfähigen Alter, weil Blei embryonale Schädigungen hervorrufen kann. Zwar sei im Musikinstrumentenbau kein derartiger Fall bekannt, dennoch wollte Metallblasinstrumentenmachermeister Endres nachweisen, dass alle Grenze eingehalten werden. Ausgestattet mit einer Spezialweste, die die Bleibelastung misst, arbeitete er zwei Stunden lang mit dem giftigen Material. Ergebnis: Die Messwerte lagen bei 20 Prozent des Grenzwertes. Gemeinsam mit der zuständigen Berufsgenossenschaft Etem wurde inzwischen ein Seminar entwickelt, das Musikinstrumentenmacher im Arbeitsschutz beim Umgang mit Blei schult. Die erste Auflage war schnell ausgebucht. Teilnehmer von Bremen bis Freiburg seien dafür nach Nürnberg gereist, freut sich Endres über das große Interesse der Kollegen.
Von den Entscheidungsträgern in der Politik wünscht sich der Bundesinnungsmeister künftig mehr Kooperation. "Es wäre schön, wenn wir unser Wissen und unsere Empfehlungen einbringen könnten, bevor Entscheidungen mit fatalen Folgen getroffen werden", sagt Endres. Zurücklehnen können sich die Musikinstrumentenbauer jedenfalls nicht. Mit dem Ziel eines schadstofffreien Europas im Zuge des von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen propagierten "Green Deal" steht demnächst eine Reach-Revision auf dem Plan. Für Jeanine Bucherer vom ZDH heißt das: "Wir müssen immer achtsam bleiben."
