Arbeitsrecht Müssen sich Arbeitnehmer persönlich krankmelden?

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist und nicht arbeiten kann, muss der Arbeitgeber darüber informiert werden. Doch muss die Information zwingend vom Arbeitnehmer selbst kommen oder dürfen auch Partner, Verwandte oder Freunde die Krankmeldung übermitteln? Antworten vom Fachanwalt.

Ist eine telefonische Krankmeldung nicht möglich, empfiehlt sich beispielsweise eine Benachrichtigung per E-Mail. - © sebra - stock.adobe.com

Fieber, Schüttelfrost, starke Schmerzen: Manche Erkrankungen werfen einen so aus der Bahn, dass selbst ein Telefonat kaum denkbar erscheint. Beim Arbeitgeber krankmelden müssen sich Beschäftigte, die nicht arbeiten können, dennoch. Doch können das eigentlich auch andere für den Kranken übernehmen?

Die kurze Antwort: Ja. "Die Meldung darf auch durch Dritte, zum Beispiel Familienmitglieder oder Freunde erfolgen", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Wichtig sei, dass man den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsverhinderung in Kenntnis setzt. "Bevor man sich am Sonntagabend mit hohem Fieber ins Bett legt, sollte man den Arbeitgeber am besten schon informiert haben", so Bredereck. Wie das geschieht, ist zweitrangig.

Telefonat, E-Mail oder Brief?

Arbeitgeber müssen also nicht zwangsläufig zum Hörer greifen. Auch eine Mitteilung per E-Mail ist beispielsweise denkbar. "Soweit möglich ist eine persönliche Meldung auf den im Betrieb üblichen Wegen am besten", rät Bredereck. Um Ärger zu vermeiden, sollte der Betroffene die rechtzeitige Krankmeldung später beweisen können.

In einem Brief kann dem Arbeitgeber die krankheitsbedingte Abwesenheit aber nicht mitgeteilt werden – zumindest nicht, wenn ein Telefonat oder eine E-Mail möglich sind, so der Fachanwalt. Der im Vergleich langsamere Postweg ist dann nicht erlaubt. dpa