Mofa-, Moped- und Mokickbesitzer benötigen bis Ende Februar ein neues Kennzeichen. Denn am 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr. In diesem Jahr wechselt die Farbe des Kennzeichens von blau auf grün.

Zum 1. März eines jeden Jahres werden neue Nummernschilder von den Versicherungen heraus gegeben und gelten ab dann maximal ein Jahr. Wer als Mofa-, Moped- oder Mokickfahrer nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar. Darauf weisen Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf hin. Die Versicherungspflicht gelte zudem für Motorroller, Segways, Quads und Minicars.
Im Unterschied zu Motorrädern müssen Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Kilometer pro Stunde nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß Paragraf 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. dapd