Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen erfordert klare Regelungen
Von Lothar Semper
Mit Augenmaß und Ziel
Ungeachtet der Debatten, die rund um das Buch von Thilo Sarrazin entstanden sind, ist die Tatsache, dass die Integration der in Deutschland lebenden Migranten eine Schlüsselaufgabe ist, nicht mehr wegzudiskutieren. Dies gilt sowohl in politischer, gesellschaftlicher wie auch wirtschaftlicher Hinsicht. In Zeiten, wo der Fachkräftemangel zu einem Engpassfaktor der ökonomischen Entwicklung zu werden droht, muss gerade das Arbeitskräftepotenzial im Inland konsequent ausgeschöpft werden. Die Fakten sprechen hier für sich.
Statistik alarmierend
Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg liegt dort die Erwerbslosenquote bei Personen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so hoch wie bei solchen ohne Migrationshintergrund. Von den Migranten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren weisen 40 Prozent keine Berufsausbildung vor; bei den Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund sind es elf Prozent. Diese Ergebnisse für das Jahr 2007 dürften sich bis heute nicht wesentlich verändert haben und auch auf Gesamtdeutschland übertragbar sein. Solchen Zahlen wird vermehrt entgegengehalten, dass Migranten als unqualifiziert oder ungelernt behandelt werden, obwohl sie durchaus Berufsabschlüsse und sonstige einschlägige Qualifikationen mit nach Deutschland bringen. Hier möchte die Bundesregierung mit einer gesetzlichen Regelung zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen - kurz Anerkennungsgesetz genannt - ansetzen. Dass das Vorhaben nicht ganz einfach ist, zeigt auch die Tatsache, dass der entsprechende Entwurf schon mehrfach angekündigt, aber immer wieder verschoben wurde.
Handwerksordnung hat Vorrang
Das Handwerk unterstützt die gute Absicht, muss aber auch Wert auf Regelungen legen, die sein hohes und bewährtes Qualifikationssystem nicht aushebeln. Die Berufszugangsregelungen der Handwerksordnung müssen absoluten Vorrang gegenüber dem Anerkennungsgesetz erhalten. Gleichfalls muss darauf geachtet werden, dass formale Qualifikationsdefizite nicht uneingeschränkt durch - wie auch immer erworbene - Berufserfahrungen ausgeglichen werden können. Neue Anerkennungsverfahren dürfen ferner Unterschiede zwischen ausländischen und deutschen Qualifikationen nicht in der Weise nivellieren, dass keine Anreize zur Nachqualifizierung mehr gegeben sind. Insgesamt muss das Anerkennungsgesetz Regelungen bringen, die einerseits handhabbar, aber andererseits auch nicht allzu leicht zu umgehen sind. Damit wäre auch den Anliegen der Migranten langfristig am meisten gedient.
