Streit um Karlsruher Urteil Ministerium und private Krankenversicherer ringen um Deutungshoheit

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Gesundheitsreform sieht der der Verband der privaten Krankenversicherung die Zukunft seines Geschäftsmodells gesichert. Das Ministerium rief die Versicherer auf, das Urteil nicht zu ihren Gunsten umzudeuten.

Ministerium und private Krankenversicherer ringen um Deutungshoheit

Die Karlsruher Richter hatten Mitte der Woche mehrere Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenkassen und privat versicherten Bürgern gegen Teile der Gesundheitsreform verworfen. Das Gericht bestätigte, dass auch alte, kranke und behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf einen bezahlbaren Versicherungsschutz haben und sich daran auch die PKV durch das Angebot eines Basistarifs beteiligen muss.

Der PKV-Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte betonte, durch das Urteil sei "das erste Mal verfassungsrechtlich erwähnt worden, dass es zwei Säulen der Krankenversicherung in Deutschland gibt". Neben der gesetzlichen sei die private Krankenversicherung durch diese "klaren Aussagen" fest im Gesundheitssystem verankert. Die klagenden Unternehmen hatten sich bei ihrem Gang nach Karlsruhe insbesondere gegen die branchenweite Einführung des Basistarifs gewandt und geltend gemacht, dass durch die Reform das Geschäftsmodell der PKV zerstört werden könnte.

Als die privaten Krankenkassen vor einem Jahr ihre Klage gegen Teile der Gesundheitsreform eingereicht hätten, sei davon ausgegangen worden, "dass zwischen 300.000 und 500.000 Nichtversicherte um Versicherungsschutz nachsuchen würden", erläuterte Schulte. Bislang hätten dies aber "ganze 8.000 Menschen" getan. Die zusätzlichen Mitglieder belasteten "die übrigen Kunden nicht über Gebühr". Sollte sich daran etwas ändern, "muss von der Bundesregierung nachjustiert werden." Der Basistarif ist nach Art, Umfang und Höhe der GKV vergleichbar und darf auch nicht teurer sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der GKV.

PKV-Chef wertet Gerichtsurteil als Absage an Bürgerversicherung

Schulte wertete das Urteil zur Gesundheitsreform als Absage an die von der SPD favorisierte Bürgerversicherung, da das Gericht davon ausgehe, dass das duale Krankenversicherungs­system erhalten und gestärkt werden solle. Der Verbandschef betonte, SPD, Grüne und Linke müssten nun eigentlich ihre Wahlprogramme ändern, weil die Bürgerversicherung nicht verfassungsgemäß sei. Insofern eröffne das Urteil auch eine Chance, nach der Bundestagswahl einen vernünftigen Reformkurs einzuschlagen.

Denn zugleich würden die Finanzierungsprobleme im Gesundheitsfonds immer sichtbarer. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müsse schon die heutigen Gesundheitsausgaben mit Schulden finanzieren, dabei stünden die Spitzenbelastungen der demografischen Entwicklung erst noch bevor. Das System der Umlagefinanzierung gebe darauf keine Antwort, sagte Schulte.

Er forderte, das Gesundheitssystem demografiefest zu machen. Dazu könnten schrittweise einzelne Leistungen in eine kapitalgedeckte Privatversicherung überführt werden. Dafür böten sich insbesondere die zahnmedizinische Versorgung, das Krankengeld und die privaten Unfälle an. Ihre Ausgliederung würde die Krankenkassen um knapp 30 Milliarden Euro entlasten. So könnte der Beitragssatz um fast drei Punkte abgesenkt werden. Die Beitragszahler würden damit um rund 20 Prozent entlastet.

Schulte sprach sich dafür aus, mehr Menschen kapitalgedeckt abzusichern, um das Umlageverfahren zu entlasten. Dazu müsse die Versicherungspflichtgrenze gesenkt werden. Das Gesundheitsministerium hob hervor, das Verfassungsgericht habe in seinen Ausführungen nun die hohe Bedeutung des Gemeinwohls unterstrichen und "mitten in der Krise ein Sozialstaatsplädoyer" gehalten. Ministeriumssprecher Klaus Vater fügte hinzu, das Gericht habe nicht über die von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) präferierte Bürgerversicherung geurteilt. Auch der Bestand der PKV habe nicht zur Diskussion gestanden.

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), sagte hingegen, sie hoffe nun auf eine Signalwirkung in Richtung Bürgerversicherung. Dass Prinzip, dass auch Privatversicherte Zugang zu einem Vertrag ohne Risikobewertung haben müssen, sei auch ein wichtiges Element der Bürgerversicherung.

Der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, befürchtet hingegen mit Blick auf die möglichen Zusatzversicherungen den Vormarsch der Zweiklassenmedizin. "Die Basisversorgung wird ausgenommen schlecht werden", prophezeite er. Die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichenKrankenkassen, Doris Pfeiffer, hielt dagegen, die medizinische Versorgung in Deutschland sei "absolut ausreichend". Sie betonte: "Wir haben in anderen Ländern Wartelisten für lebensnotwendige Behandlungen, das haben wir in Deutschland nicht."

ddp