Sozialgesetzbuch Mini-Jobber hoffen auf zehn Euro mehr

Rund 700.000 Hartz-IV-Empfänger mit einem Mini-Job gibt es in Deutschland. Sie dürfen sich gemäß dem Sozialgesetzbuch künftig über zehn Euro mehr pro Monat zum Leben freuen, wenn die Koalition wie geplant im nächsten Jahr die Mini-Job-Grenze von 400 auf 450 Euro anheben wird.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben Hartz-IV-Bezieher mit Mini-Job einen Anspruch auf einen Freibetrag von 100 Euro, der nicht mit den Hartz-IV-Regelleistungen verrechnet wird. Von jedem zusätzlich verdienten Euro darf der Empfänger 20 Cent behalten. Zusammen mit den 100 Euro Freibetrag sei so ein Zusatzeinkommen von maximal 160 Euro möglich. Nach der künftig geltenden Bezugsgröße von 450 Euro würde dieser Betrag insgesamt auf 170 Euro ansteigen. Unter dem Strich also zehn Euro mehr für die Min-Jobber in Deutschland.

Ohnehin wird der Regelsatz der etwa 4,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger 2012 um zehn auf 374 Euro steigen. Für Empfänger der Arbeitslosenhilfe, die zusätzlich einer Tätigkeit nachgehen, können sich die Einnahmen demnach insgesamt um 20 Euro gegenüber 2011 erhöhen. Als Starttermin für die Anhebung der Mini-Job-Grenze ist derzeit der 1. Juli 2012 im Gespräch.