Besuch vom Zollamt im Betrieb – meist geht es dabei um Schwarzarbeit. Doch die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit kümmert sich auch um die Mindestlöhne in Deutschland und überprüft deren Einhaltung. Problem schon jetzt: zu wenig Personal – und das obwohl der Mindestlohn erst in einzelnen Branchen gilt.

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn steht im Koalitionsvertrag. Bis 2017 soll er kommen, in einzelnen Branchen tarifliche Lohnuntergrenzen ablösen und in anderen überhaupt erst ein garantiertes Lohnminimum schaffen. Ob – und wenn ja, welche – Ausnahmen es geben wird, müssen Union und SPD noch aushandeln. Die neue Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles pocht auf die beschlossenen 8,50 Euro und zwar ohne Ausnahmen. Der CDU-Wirtschaftsrat hat sich allerdings schon wieder kritisch gezeigt, ob sich das durchsetzen lässt.
Fest steht allerdings, dass der Mindestlohn auf mehr Branchen ausgeweitet wird. Bislang gelten in 14 Branchen Lohnuntergrenzen, acht davon gehören zum Handwerk. Kontrolliert werden die Mindestlöhne vom Zoll, genauer gesagt von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die sich vorrangig um die sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland kümmert.
Mindestlohn nicht gezahlt: Geldbuße droht
Genauso wie bei den Kontrollen zur Schwarzarbeit nehmen die Prüfer bei den Mindestlohn-Kontrollen Betriebe, Beschäftigte und Arbeitsverträge genau unter die Lupe. Arbeitgeber, die weniger bezahlen als es geltende tariflichen Löhne vorsehen, begehen eine Ordnungswidrigkeit – ein Bußgeld droht. Das regelt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Demnach drohen demjenigen, der einen Mindestlohn umgeht, Geldbußen von bis zu 500.000 Euro .
Doch obwohl die Kontrolle der Mindestlöhne eindeutig geregelt ist, gibt es in der Praxis Probleme. Kontrollen können nicht so häufig durchgeführt werden, wie es der Zoll gerne hätte. Denn die zuständigen Behörden haben zu wenig Mitarbeiter – und das schon jetzt, wo der flächendeckende Mindestlohn noch gar nicht gilt.
Dazu kommt, dass die Überprüfung, ob ein Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt oder nicht, extrem zeitaufwendig ist. Mit Scheinselbstständigkeiten und Scheinwerkverträgen versuchen manche Arbeitgeber den Mindestlohn zu unterlaufen.
So mahnt der Vorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, dass die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit rasch neues Personal brauche. Gegenüber dem "Tagesspiegel" sagte Klaus H. Leprich: "Uns fehlen 2.000 Leute".
6.700 Angestellte stünden bei der Behörde derzeit für Kontrollen zur Verfügung. Richtig ernst werden könnte es ab 2017, wenn alle Branchen überprüft werden müssen. Ob dann zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden, ist noch unklar. Das Bundesfinanzministerium, das für den Zoll zuständig ist, macht das von den Haushaltsverhandlungen abhängig. jtw
Welche tariflichen Branchen-Mindestlöhne bislang gelten
| Branchen | Geltung | Ost | West | Erhöhung geplant | Ost | West |
| Abfallwirtschaft | bis 30.6.2014 | 8,68 Euro | 8,68 Euro | |||
| Bauhauptgewerbe | bis 31.12.2013 | 10,25 Euro | 11,05 bis 13,70 Euro | ab 1.1.2014 | mindestens 10,50 Euro | mindestens 11 Euro |
| Berufliche Aus- und Weiterbildung | bis 31.12.2013 | 11,25 Euro | 12,60 Euro | ab 1.1.2014 (ab 1.1.2015) | 11,65 Euro (12,50 Euro) | 13 Euro (13,35 Euro) |
| Dachdecker | bis 31.12.2013 | 11,20 Euro | 11,20 Euro | |||
| Elektrohandwerk | bis 31.12.2013 | 8,85 Euro | 9,90 Euro | ab 1.1.2014 (ab 1.1.2015) | 9,10 Euro (9,35 Euro) | 10 Euro (10,10 Euro) |
| Friseure | bis 31.12.2014 | 6,50 Euro | 7,50 Euro | ab 2015 | 8,50 Euro | 8,50 Euro |
| Gebäudereiniger | bis 31.10.2013 | 7,56 bis 9 Euro | 9 bis 11,33 Euro | ab 1.1.2014 | mindestens 7,96 Euro | mindestens 9,31 Euro |
| Gerüstbauer | seit 1.8.2013 | 10 Euro | 10 Euro | |||
| Maler- und Lackierer | bis 30.4.2014 | 9,90 Euro | 9,90 bis 12,15 Euro | |||
| Pflegebranche | bis 31.12.2014 | 8 Euro | 9 Euro | |||
| Sicherheitsdienste | bis 31.12.2013 | 7,50 Euro | 7,50 bis 8,90 Euro | |||
| Steinmetze und Steinbildhauer | ab 1.10.2013 | 10,13 Euro | 11 Euro | |||
| Wäschereien | bis 31.3. 2013 | 7,00 Euro | 8,00 Euro | ab 1.2.2014 (ab 1.10.2014) | 7,50 Euro (8,00 Euro) | 8,25 Euro (8,50 Euro) |
| Zeitarbeit | bis 31.12.2013 | 7,50 Euro | 8,19 Euro | ab 1.1.2014 | 7,80 Euro | 8,50 Euro |
Quellen: Statistisches Bundesamt, Zoll und Branchen
Welche rechtlichen Grundätze beim Mindestlohn bislang gelten, erfahren Sie hier.>>>
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