Der Mindestlohn soll auf Vorschlag der Kommission in zwei Schritten steigen und ab 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegen. Den Gewerkschaften geht das nicht weit genug. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will den Beschluss aber trotzdem umsetzen.

Der gesetzliche Mindestlohn soll in Deutschland Anfang 2024 in einem ersten Schritt von derzeit zwölf Euro auf 12,41 Euro erhöht werden. Dies ist der Vorschlag der Mindestlohn-Kommission. Erstmals ist der Beschluss nicht im Einvernehmen getroffen worden. "Die Positionen lagen sehr weit auseinander, so dass es eines Vermittlungsvorschlages bedurfte", sagte Christiane Schönefeld, die Vorsitzende der mit Arbeitgebervertretern, Arbeitnehmervertretern und Wissenschaftlern besetzten Kommission. Der Arbeitnehmerseite ging die Erhöhung nicht weit genug. In einem zweiten Schritt soll der Mindestlohn auf 12,82 Euro zum Jahresanfang 2025 erhöht werden.
Empfehlung wird in einer Verordnung umgesetzt
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Beschluss der Mindestlohnkommission zur Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze im kommenden Jahr auf 12,41 und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro umsetzen. Der SPD-Politiker kündigte am Montag in Berlin eine entsprechende Verordnung an. "Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten", sagte Heil. Er verwies aber auf das Mindestlohngesetz. Demnach könne die Bundesregierung nur den Vorschlag der Kommission umsetzen oder nicht. Die Alternative wäre keine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar, "was angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar ist."
Schulte: Beschluss ist eine Gesamtabwägung
Karl-Sebastian Schulte, ZDH-Geschäftsführer und Mitglied der Mindestlohnkommission, bedauerte, dass die Sozialpartner nach den mehr als zwölf Stunden dauernden Verhandlungen kein einvernehmliches Ergebnis erzielen konnten, weil die Gewerkschaften den Kompromissvorschlag der Kommissionsvorsitzenden ablehnten. Er wies aber darauf hin, dass das Gesetz immer eine Gesamtabwägung verlange. "Die derzeitige wirtschaftliche Lage ist für Betriebe wie Beschäftigte gleichermaßen herausfordernd. Ein Beschluss soll die Verdienste der betroffenen Arbeitnehmer stabilisieren, muss aber auch für die Betriebe tragfähig sein und darf die Beschäftigung insgesamt nicht gefährden", sagte er. Schon mit der jüngsten politischen Anhebung des Mindestlohnes im Oktober 2022 auf zwölf Euro habe es eine Erhöhung der Lohnuntergrenze um 15 Prozent gegeben. Unter Berücksichtigung des aktuellen Tarifindexes bedeute der vorgelegte Beschluss "nochmals eine Erhöhung um 5,9 Prozent in zwei Jahren", betonte er.
Arbeitgeber: Lage der Wirtschaft ist ernst
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, sagte, die Lage für die deutsche Wirtschaft sei derzeit ernst. Auch er bedauerte, dass der Beschluss erstmals nicht im Konsens beider Sozialpartner getroffen wurde. Für DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell ging es nicht anders: "Die Mindestlohnkommission hat gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst", betonte er. "Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen." Es handele sich lediglich um ein Plus von 3,4 Prozent beziehungsweise im zweiten Schritt um 3,3 Prozent.
Gewerkschaften: Beschluss steht für enormen Reallohnverlust
Nach seinen Worten erlitten mit diesem Beschluss fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigte einen enormen Reallohnverlust. "Um diesen Mindestschutz sowie einen Ausgleich der Inflation zu erreichen, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen", betonte er. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission hätten dem nicht zugestimmt.
Vorsitzende gab den Ausschlag
Zuletzt ist der gesetzliche Mindestlohn an der Mindestlohnkommission vorbei zum 1. Oktober 2022 per Gesetz von 10,45 auf zwölf Euro erhöht worden. Zu seiner Einführung im Jahr 2015 lag er bei 8,50 Euro. Seither wurde er mehrfach angehoben. Dabei muss nach dem Mindestlohngesetz eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem Vorsitzenden besetzte Kommission einen Vorschlag für den künftigen Mindestlohn machen. Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter und der Vorsitzende. Können sich die Sozialpartner nicht einigen, kann der Vorsitzende mit seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Mit Inhalten der dpa