Hauptausschuss einberufen Mindestlöhne auch für Branchen mit sehr geringer Tarifbindung

Mindestlöhne sollen künftig auch in einigen Branchen ohne Tarifregelungen gelten. Das Bundeskabinett hat den Mindestlohn-Hauptausschuss eingesetzt, der prüfen soll, ob in bestimmten Branchen gesetzliche Lohnuntergrenzen nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz notwendig sind.

Olaf Scholz (Mitte) mit Michael Sommer (rechts) und Dieter Hund. Foto: ddp

Mindestlöhne auch für Branchen mit sehr geringer Tarifbindung

Scholz betonte, Dohnanyi genieße weit über seine Partei hinaus eine große Akzeptanz und habe Erfahrung in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Gruppen. Vertreten wird Dohnanyi von Prälat Stephan Reimers, Vertreter der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Mitglieder des Ausschusses sind ferner die Volkswirte Jutta Allmendinger und Wolfgang Franz, der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, der Präsident des Zentralverbandes des deutschen Handwerks, Otto Kentzler, DGB-Chef Michael Sommer und Arbeitsrechtler Ernst-Otto Kempen.

Anders als beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz Mindestlöhne unter bestimmten Voraussetzungen auch in Branchen mit sehr geringer Tarifbindung möglich. Nach Prüfung der Notwendigkeit durch den Hauptausschuss legt ein Fachausschuss aus Vertretern des Wirtschaftszweigs die Höhe des Mindestlohns fest. Dieser wird dann per Rechtsverordnung umgesetzt.

ddp