Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sollen die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung verschärft werden.
Meldepflichten im Kampf gegen Schwarzarbeit verschärft
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete das Parlament mit den Stimmen von Union, SPD und FDP bei Gegenstimmen der Grünen und Enthaltung der Linken.
Bisher mussten neu eingestellten Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung – spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn – gemeldet werden. Künftig soll in Branchen mit einem erhöhten Risiko für Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung jeder Arbeitgeber neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden müssen. Dadurch soll die Behauptung erschwert werden, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung somit noch nicht erforderlich gewesen.
Außerdem wird in den betreffenden Wirtschaftszweigen die Pflicht für Arbeitnehmer erheblich ausgeweitet, Personaldokumente bei sich zu haben und vorzulegen. Neu in die Liste entsprechender Branchen aufgenommen wurde die Fleischwirtschaft.
Der Bundesrat wird sich im Dezember mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung des Bundesrates.
ddp