Das neue Meldegesetz ist auf dem Weg. Demnach dürften Adresshändler oder Werbefirmen persönliche Datenbestände von Bürgern künftig bei den Meldebehörden einkaufen. Datenschützer schlagen Alarm und sogar die Verbraucherschutzministerin übt Kritik.

Das neue Meldegesetz soll nach einm Beschluss der Bundesregierung ab 2014 in Kraft treten. Demnach wäre es den Meldebehörden erlaubt, die zum Beispiel bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt hinterlegten persönlichen Daten von Bürgern an Unternehmen weiterzuverkaufen. Zu diesen zählen etwa Familienname, Vorname, Doktortitel und aktuelle Anschrift. Geschützt sind hingegen Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion.
In Paragraph 44 des Gesetzesentwurfs heißt es, dass die Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen - es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt. Das Widerspruchsrecht der Bürger soll jedoch noch weiter eingeschränkt werden. So heißt es: "Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden." Konkret könnten Bürger eine erneute Abfrage ihrer Daten also nicht verhindern, wenn die Angaben schon einmal freigegeben wurden.
Widerspruch statt Einwilligung
An diesem Vorhaben stört sich Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und stellt sich damit gegen den Entschluss ihrer Regierung. Anstatt das Bürger explizit gegen der Weitergabe ihrer Daten widersprechen müssen, fordert sie, dass Bürger eine konkrete Einwilligung zur Datenweitergabe erteilen müssten. Die von der Ministerin bevorzuge Lösung könnte den Datenverkauf an Adresshändler und Werbefirmen damit erheblich einschränken.
Der Deutsche Städtetag lehnt die Pläne der Bundesregierung ebenfalls ab. "Unser Interesse geht nicht dahin, mit Adressen zu handeln", sagte der stellvertretende Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Süddeutschen Zeitung". Für die deutschen Städte sei "der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger ein kostbares Gut".
Heftige Kritik kommt darüber hinaus von den Oppositionsparteien. SPD-Parteichef hält den Verkauf staatlicher Daten für "nicht akzeptabel" und kündigt Widerspruch im Bundesrat an. Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, hält den Entwurf sogar für "gesetzlichen Wahnsinn".
Bisher fiel das Meldewesen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Das neue Gesetz ist nötig, weil mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 das Melderecht auf den Bund übergegangen ist. sg/dapd