Neue Regeln für Autofahrer Mehr Umweltzonen und Fahrverbote im kommenden Jahr

Mehrere Städte und Kommunen in Deutschland verschärfen Anfang 2013 Regelungen für die Einfahrt in die Innenstädte. So wächst die Zahl der Umweltzonen im kommenden Jahr von derzeit 43 auf 50, die der Städte und Gemeinden mit Fahrverboten darin von 59 auf 71. Doch welche Städte sind von Neuregelungen betroffen?

Nur noch mit grüner Umweltplalkette:2013 kommen weitere Umweltzonen in Deutschland hinzu, in denen Fahrzeuge mit einer roten und teilweise auch mit einer gelben Plakette draußen bleiben müssen. - © Foto: Henry Schmitt/Fotolia

Grenzwerte für Feinstaub gelten europaweit seit 2005. Mit diesen Grenzwerten wurden Stück für Stück auch neue Regelungen für die Luftreinhaltung in deutschen Innenstädten erlassen und die ersten Umweltzonen mit Fahrverboten für abgasstarke Fahrzeuge entstanden. Ab dem kommenden Jahr steigt nun die Zahl der Städte und Kommunen, die sich daran beteiligen und ihre Innenstädte teilweise oder ganz für Auto mit roter oder gelber Plakette sperren.

Nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn verschärfen nach Berlin, Bremen, Erfurt, Frankfurt am Main, Hannover, Leipzig, München oder Stuttgart die Städte in Baden-Württemberg mit bestehenden Fahrverboten die Regelungen. Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette müssen dann draußen bleiben. Außerdem entsteht neben der bereits eingeführten Umweltzone Ruhrgebiet mit Ludwigsburg ein weiteres zusammenhängendes "Sperrgebiet". Ohne Plakette darf 2013 auch kein Auto mehr in Mainz und Wiesbaden rollen.

Mehr Rechte durchs Partikelfilter nachrüsten

Welches Auto welche Plakette erhält, hängt vom Schadstoffausstoß ab. Benziner mit geregeltem Dreiwege-Kat bekommen in der Regel den grünen Aufkleber. Verlierer sind Dieselfahrzeuge, die mit roter und gelber Plakette fahren oder leer ausgehen. Aus der Misere hilft die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter, deren Förderbedingungen sich allerdings im kommenden Jahr ändern.

Als Grenzwerte wurden 2005 ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter und ein Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt. Der Tagesmittelwert darf an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Sind die Überschreitungen häufiger, müssen die zuständigen Behörden Luftreinhaltepläne mit Maßnahmen wie die Einrichtung von Umweltzonen erstellen.

Autofahrer können sich im Internet unter umweltbundesamt.de weiter informieren. dhz/dpa