Zuschüsse für Hauseigentümer und Mieter Mehr Geld für kleinere Einbruchschutzmaßnahmen

Mieter und Hauseigentümer werden bei kleineren Investitionen in den Einbruchschutz stärker gefördert. Die Zuschüsse werden gestaffelt.

Karin Birk

Angesichts der hohen Nachfrage nach Fördermitteln für sichere Fenster und Türen oder andere Sicherheitsmaßnahmen, werden die Zuschüsse erhöht. - © carballo - stock.adobe.com

Angesichts der hohen Nachfrage nach Fördermitteln für sichere Fenster und Türen oder andere Sicherheitsmaßnahmen hat der Bund nachgelegt. "Wir haben die Zuschussförderung weiter verbessert", sagte Bundesbauministerin Barbara Hendricks. "Wir wollen privaten Hauseigentümern und vor allem auch Mietern durch höhere Zuschüsse künftig noch stärker dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen." Wie die staatseigene KfW-Bankengruppe mitteilte, sollen künftig die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten mit 20 (vorher: 10) Prozent bezuschusst werden. Für alle weiteren förderfähigen Kosten werde weiterhin ein Zuschuss von zehn Prozent pro Antragsteller und Gebäude gewährt.

Antrag vor Beginn der Baumaßnahme stellen

Voraussetzung für den Zuschuss ist ein Mindestinvestitionsbetrag von 500 Euro (vorher: 2.000 Euro). Die maximale Investitionssumme liegt bei 15.000 Euro pro Wohneinheit. Der minimale Zuschuss beträgt damit 100 Euro, der maximale 1.600 Euro pro Maßnahme. "Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun durch die gestaffelte Zuschussregelung betont", sagte KfW-Vorstandsmitglied Ingrid Hengster. Wer einen Zuschuss möchte, muss den Antrag vor Baubeginn über das KfW-Zuschussportal stellen.

Fachhandwerker müssen Maßnahmen durchführen

Darüber hinaus muss die Maßnahme von einem Fachunternehmen des Handwerks unter Berücksichtigung bestimmter Sicherheitsstandards durchgeführt werden. Erst wenn die Maßnahme fachgerecht umgesetzt wurde, wird das Geld dem Bauherrn überwiesen. Damit möglichst viele Bauherrn zum Zuge kommen, gilt ab sofort eine Sperrfrist. Wer schon einmal eine Förderung für ein Gebäude bekommen hat, muss ein Jahr warten, bis er oder sie einen neuen Förderantrag für dasselbe Gebäude stellen kann. Wie die KfW weiter mitteilte, hat die Bankengruppe seit Beginn der Zuschussregelung im November 2015 bis Ende Juni 2017 insgesamt 120.000 Wohneinheiten gefördert.