Gesetzentwurf Mehr Geld für den Meisterkurs – was sich ab 2027 ändern soll

Höhere Förderung für Lehrgang und Prüfung, mehr Geld fürs Meisterstück, größerer Darlehenserlass bei bestandener Prüfung: Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht noch Lücken und will sich für Nachbesserungen im weiteren Verfahren einsetzen.

Mit der Reform des Aufstiegs-BAföG sollen berufliche Fortbildungen ab August 2027 stärker gefördert werden. - © Kzenon - stock.adobe.com

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Die Entscheidung des Bundestags steht noch aus. Das Aufstiegs-BAföG – früher Meister-BAföG genannt – fördert seit 1996 Fachkräfte, die sich auf anspruchsvolle Berufsabschlüsse vorbereiten, etwa auf den Handwerksmeister, den Industriemeister, den Techniker oder den staatlich geprüften Erzieher. Die neuen Regelungen sollen zum 1. August 2027 in Kraft treten.

Im Jahr 2025 haben rund 186.100 Personen Förderleistungen nach dem AFBG erhalten. Seit dem Inkrafttreten vor 30 Jahren ist die Zahl der Geförderten von rund 49.300 im Jahr 1997 auf etwa das Vierfache gestiegen. Den bisherigen Höchstwert verzeichnete das Statistische Bundesamt im Jahr 2022 mit rund 192.400 Geförderten.

Was sich konkret ändert

Der Gesetzentwurf sieht fünf wesentliche Änderungen vor:

  • Höhere Förderung für Lehrgang und Prüfung: Der maximale Gesamtbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 Euro auf 18.000 Euro.
  • Mehr Geld für das Meisterstück: Die Materialkosten für eine fachpraktische Arbeit – etwa das Meisterprüfungsstück – fördert der Staat künftig mit bis zu 4.000 Euro statt bisher maximal 2.000 Euro.
  • Größerer Darlehenserlass: Wer die Prüfung besteht, bekommt künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Bisher waren es 50 Prozent.
  • Arbeitgeberzuschüsse kommen Teilnehmern zugute: Zahlt ein Arbeitgeber Zuschüsse zu den Fortbildungskosten seiner Mitarbeiter, werden diese künftig nicht mehr auf die Förderung angerechnet.
  • Höherer Betreuungszuschlag: Alleinerziehende in Voll- und Teilzeitmaßnahmen erhalten künftig 160 Euro pro Monat und Kind – statt bisher 150 Euro.

Bundesbildungsministerin Karin Prien erklärt: "Mit der Erhöhung des Förderrahmens machen wir die Teilnahme an Fortbildungen noch attraktiver und bauen mögliche Einstiegshürden weiter ab. Der Gesetzentwurf motiviert Menschen unabhängig vom Alter und der persönlichen Situation, in die eigene Fortbildung zu investieren. Das ist auch eine Investition in unsere Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Deutschland."

Handwerk: Reform geht nicht weit genug

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Verbesserungen grundsätzlich, kritisiert aber zugleich, dass der Entwurf hinter den im Koalitionsvertrag zugesagten Leistungen zurückbleibt.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sieht im Gesetzentwurf mehrere Lücken: So fehle die Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Stufe, obwohl Spezialisierungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zudem trügen Fortbildungswillige nach wie vor einen erheblichen Teil der Weiterbildungskosten selbst und müssten Zinsen auf das KfW-Darlehen zahlen, während Studentinnen und Studenten in der Regel weder durch Gebühren noch durch Zinsen belastet würden.

Ob die Reform auch spürbar Bürokratie abbaut, bewerten Ministerium und Handwerk unterschiedlich. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums sollen klarere gesetzliche Bestimmungen den Aufwand verringern, etwa bei der Definition, wer Träger von Fortbildungsmaßnahmen ist oder welche Anzahl von Unterrichtsstunden angemessen ist. Der ZDH hält dagegen, dass der bürokratische Aufwand bei der Antragsbearbeitung hoch bleibe; zudem fehle weiterhin ein verlässliches und transparentes Monitoring zur Dauer der Antragsbearbeitung.

Schwannecke appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren nachzubessern: Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssten finanziell stärker entlastet, die im Koalitionsvertrag zugesagten Verbesserungen umgesetzt und das Aufstiegs-BAföG praxistauglicher sowie unbürokratischer ausgestaltet werden.

Der Bedarf an gut qualifizierten Handwerkern ist nach Angaben des ZDH groß: Rund 125.000 Handwerksbetriebe müssen in den kommenden Jahren an die nächste Generation übergeben werden. Schon heute bleiben viele Meisterstellen unbesetzt, weil es an entsprechend qualifizierten Fachkräften fehlt.