Nach und nach öffnet sich auch das Handwerk für alternative Finanzierungsformen. Und das ist gut. Beteiligungen etwa verbessern die Kreditwürdigkeit.
Sabine Hildebrandt-Woeckel

Innenausbau Kiess in Stuttgart brauchte neue Maschinen. Das Metallbauunternehmen Ruchti aus Oftersheim plante, einen Zulieferbetrieb zu übernehmen. Und Daniel Zschegel, Inhaber eines Elektrobetriebes in Untereisesheim, wollte einfach nicht immer wieder mit seiner Hausbank über die Vorfinanzierung von Aufträgen verhandeln. Drei unterschiedliche Probleme, die sich aber auf die gleiche Weise lösen ließen. Private Equity lautet das Schlagwort, das zunehmend auch im Mittelstand zu hören ist. Also frisches Geld durch stille Beteiligungen.
Doch so einfach diese Lösung auch klingt, speziell im Handwerk ist man nach wie vor skeptisch. Zwar beobachtet die Fachwelt seit ein paar Jahren durchaus einen Anstieg alternativer Finanzierungen. Doch längst nicht alle Betriebsinhaber zeigen sich so offen wie die oben erwähnten. Von einem Run auf stille Beteiligungen kann man sicherlich nicht sprechen, wie Guy Selbherr, Vorstandsmitglied der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, bedauert.
Denn er weiß, was auch Auswertungen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks immer wieder zeigen: Gerade Handwerksbetriebe können Kapitalaufstockungen gut brauchen. Jeder fünfte Betrieb klagt über große Probleme bei der Kreditaufnahme. Bei Kleinbetrieben mit einem Umsatz unter 100.000 Euro pro Jahr stellt mehr als die Hälfte der Betriebe die Lage als schwierig dar.
Viele Betriebsinhaber sehen zunächst die Nachteile
Das Problem: Ist von Beteiligungen die Rede, sehen viele Betriebsinhaber zunächst die Nachteile. Davon eines der größten: deutlich höhere Zinsen oder – wie es im Bankendeutsch korrekt heißt – zinsähnliche Beteiligungsentgelte.
Ein Punkt, der auf den ersten Blick richtig ist. Egal, ob es um typische oder atypische stille Beteiligungen geht. Während die Kreditzinsen in der Regel deutlich unter drei Prozent liegen, bewegen sich die Belastungen bei Beteiligungen oft im Kontokorrentbereich oder nur leicht darunter. Ein Aspekt, der im Moment sogar eine noch größere Rolle spielt als noch vor ein paar Jahren, wie Barbara Karch von der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) erläutert.
Auch Karch erlebt in Bankgesprächen, in denen von acht bis zwölf Prozent die Rede, immer wieder, dass sich viele Betriebsinhaber zunächst in die Ecke gedrängt fühlen. Tatsächlich jedoch, stellt die Expertin klar, liegt hier ein Missverständnis vor. Stille Beteiligungen seien nie isoliert zu betrachten, sondern als Teil einer Gesamtfinanzierung – und dabei bilden sie den entscheidenden Baustein. Denn anders als bei normalen Krediten werden Beteiligungen dem Eigenkapital zugerechnet und verbessern damit schlagartig die Gesamtsituation des Betriebes.
Durch höheres Eigenkapital verbessert sich das Rating
Grund: Werden Kredite abgelehnt, liegt das meist an der zu niedrigen Eigenkapitalquote. Wird das Eigenkapital durch Private Equity aufgestockt, verbessert sich das Rating – und damit werden auch andere Kredite wieder möglich. So war es auch bei der Ruchti GmbH. 250.000 Euro bekam Inhaber Bernd Röck von der MBG, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg. Sie waren die Grundlage für weitere Darlehen. Inzwischen zählt die Ruchti GmbH, die sich auch auf Ladenbau für industrielle Kunden spezialisiert hat, die Top Ten der Lebensmittelbranche zu ihren Kunden.
Doch nicht nur die Kreditvergabe wird mit einer höheren Eigenkapitalquote besser, wie Barbara Karch erklärt. In der Regel bekommen Betriebe auch günstigere Zinsen für Kredite. Auch Konditionen für Leasing oder Factoring verbessern sich. Alles Aspekte, die in den vergangenen Jahren auch dazu geführt haben, dass der Mikromezzaninfonds Deutschland so stark nachgefragt wurde. Er richtet sich an kleine und junge Unternehmen und beteiligt sich mit 10.000 bis 50.000 Euro. 30.000 Euro bekam Daniel Zschegel 2014 aus dem MMD, 30.000 Euro, durch die sich seine Eigenkapitalquote so erhöhte, dass kurzfristige Kredite kein Problem mehr wahren.
Finanziert werden können theoretisch Betriebe jeder Branche und Größe. Nur Sanierungsfälle und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Einziges Problem: Längst nicht alle Beteiligungsgesellschaften steigen schon bei sechsstelligen Summen ein. Wer mehr braucht, als der MMD vergibt, aber nicht gleich Millionen, weiß Christoph Stresing, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK), muss mitunter etwas recherchieren. Am stärksten auch in diesem Segment engagiert sind derzeit die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGs).
Interesse am Handwerk steigt stetig
2015 hielten sie insgesamt 501 Beteiligungen an Handwerksbetrieben in einer Höhe von insgesamt 79,6 Millionen Euro, wobei sich insbesondere die MBG Schleswig-Holstein (165), die MBBG Baden-Württemberg (133) und die BayBG (70) engagieren. Doch auch bei den rein privaten Gesellschaften steigt das Interesse am Handwerk stetig.
Anlässe sind derzeit meistens wie bei Ruchti Erweiterungen oder Übernahmen oder wie bei Innenausbau Kiess Investitionen in Maschinen oder Gebäude.
Vorteile
- keine Eintragung ins Handelsregister
- keine Einflussnahme auf das operative Geschäft
- Stärkung der Eigenkapitalbasis, hierdurch
– positive Auswirkungen auf den Erhalt weiterer Kredite
– bessere Kreditkonditionen
– positive Auswirkungen auf weitere Finanzgeschäfte wie Leasing oder Factoring - keine dingliche Besicherung notwendig
- Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen sind nicht möglich
- einfache Handhabung, insbesondere bei kleineren Summen sind viele Abläufe standardisiert
Wie und wo sich Private-Equity-Gesellschaften engagieren
Beteiligungsformen
Durch eine typische stille Beteiligung: Hier erhält der Geldgeber für seine Einlage ein zinsähnliches Beteiligungsentgelt und ist am Gewinn beteiligt. Er bekommt in der Regel eingeschränkte Kontrollrechte, hat aber keine Stimmrechte und keinen Einfluss auf das operative Geschäft.
Bei einer atypisch stillen Beteiligung ist der Gesellschafter nicht nur am Gewinn, sondern auch an Vermögen und Wertzuwachs der Gesellschaft beteiligt. Zudem kann er am Verlust beteiligt werden. Er hat ebenfalls keine Stimmrechte, kann aber Kontrollfunktionen wahrnehmen.
Zielgruppe: Unternehmen mit einem Finanzbedarf ab etwa 50.000 Euro. Dabei kann es sowohl um Gründungen, Unternehmensnachfolgen oder laufende Investitionen gehen.
Konditionen: Die Zinsen bewegen sich in der Regel im Kontokorrentbereich. Gewinnbeteiligungen liegen bei etwa ein bis zwei Prozent bezogen auf die Einlagesumme. Die Rückzahlungen beginnen in der Regel erst nach drei bis fünf Jahren. In der ersten Zeit wird nur das jährliche Beteiligungsentgelt fällig.