Die Digitalisierung ist Chance und Risiko für die Arbeitswelt: Acht-Stunden-Tag und Dauerpräsenz sind nicht mehr zwingend nötig. Doch dieser Wandel muss sich auch im Arbeitszeitgesetz wiederfinden. Arbeitsministerin Nahles plant eine Experimentierphase. Doch diese ist nun im Bundeskabinett gescheitert.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nennt das sogenannte Weißbuch 4.0 "das vielleicht Wichtigste, was ich mache für die Rente" und ist stolz auf das dicke Buch mit Vorschlägen, das sie im November 2016 der Öffentlichkeit präsentierte. Die Vorschläge stammen aus einer Debatte mit Gewerkschaften, Arbeitgebern, Verbänden und Wissenschaftlern, die sich mit dem Arbeitsmarkt der Zukunft befasst haben. In den Prozess waren auch die Bürger einbezogen und konnten online mitdiskutieren und dem Ministerium Statements zum Thema zukommen lassen.
Nun liegen sie auf dem Tisch und werden erneut diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Vorschläge aus dem Bundesarbeitsministerium selbst, die auf der Seite der Arbeitgeber teilweise auf Skepsis stoßen. Das Ziel der Debatte ist es, Wege zu finden, wie der deutsche Arbeitsmarkt stärker an die Digitalisierung herangeführt werden kann – so dass Computer und Roboter Jobs nicht massiv wegbrechen lassen. Dazu setzt Nahles auf einen Ausbau der Weiterbildung und einen probeweisen Umbau des Arbeitszeitgesetzes.
Sie wollte dafür eine zweijährige Testphase starten, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Praxis Erfahrungen mit einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung sammeln können. Doch genau so ein Experiment wollen ihre Kollegen aus der Bundesregierung nicht unterstützen. So ist sie nun im Bundeskabinett gescheitert. Schon im Vorfeld hatte es heftige Kritik an den Plänen von Seiten der Arbeitgeber gegeben. Nun muss Nahles sehen, wie ihre Vorschläge zum Umbau der gesetzlichen Arbeitszeitgestaltung in anderer Form in die Praxis gelangen.
Das zeigen die Ergebnisse des Weißbuchs zur "Arbeit 4.0":
Weißbuch 4.0: Warum sind neue Arbeitszeitmodelle nötig?
Homeoffice, selbstbestimmte Arbeitszeiten oder eine Mischung aus Anwesenheitsplicht und Arbeit von zuhause aus – wer heute in Deutschland auf ein Arbeitsmodell setzt, mit dem er nicht durch eine Dauerpräsenz glänzt, muss meist damit rechnen, dass ihm weder ein Freizeitausgleich für Überstunden gewährt wird noch andere Regelungen gelten, von denen diejenigen profitieren, die auf jegliches Arbeiten aus dem Homeoffice verzichten.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles möchte das ändern und dafür das Arbeitszeitgesetz an den Stellen öffnen, wo Gesetze einer gesteigerten Flexibilität im Wege stehen. Denn mehr Flexibilität bei Gestaltung der Arbeitszeit wünschen sich viele Deutsche. Die Flexibilität soll aber nicht mit Abstrichen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte einhergehen.
Bislang ist vor allem das Homeoffice in Deutschland noch eher eine Seltenheit. So arbeiten einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge nur rund zwölf Prozent der deutschen Arbeitnehmer gelegentlich oder regelmäßig von zuhause aus. Das sieht in anderen europäischen Ländern ganz anders aus. So liegt der Wert etwa in Frankreich bei 15 Prozent, in Großbritannien bei 20 Prozent und in Schweden bei über 25 Prozent. Der Umfrage zufolge würden 30 Prozent der Befragten 30.000 Deutschen gerne häufiger im Homeoffice arbeiten.
Flexibler Arbeitsmarkt: Was plant Arbeitsministerin Nahles?
Nahles möchte nun wissen, was es dem deutschen Arbeitsmarkt tatsächlich bringen würde, wenn Arbeitnehmer mehr Rechte hätten, wenn sie in flexibleren Arbeitsverhältnissen arbeiten, ein Homeoffice nutzen und auch einen Anspruch darauf haben und auch wenn sie ihre Arbeitszeit insgesamt stärker selbst mitbestimmen können.
Dazu gehört auch der Anspruch darauf, von einer Teilzeit- wieder auf eine Vollzeitstelle zu wechseln, wenn man die Arbeitszeit einst – etwa im Zuge einer Schwangerschaft oder für die Pflege eines Angehörigen – reduziert hat. Bislang gibt es nur einen gesetzlichen Anspruch darauf, weniger zu arbeiten, aber nicht umgekehrt. Nur wenn man direkt nach der Elternzeit zu der alten, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehrt, ist dies gesetzlich abgesichert. Für diesen möglichen, neuen gesetzlichen Anspruch hat Nahles einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt. Doch auch dieser fand bisher keine Zustimmung im Bundeskabinett und warten auf eine weitere Überarbeitung.
Von Teilzeit auf Vollzeit: Es gibt Kritik
Zwar gilt bereits grundsätzlich, dass Arbeitgeber Teilzeitkräfte, die den Wunsch äußern, ihre Arbeitszeit aufzustocken, bei der Neubesetzung einer Vollzeitstelle bevorzugt berücksichtigen müssen. Arbeitgeber können dies jedoch aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen . Gewerkschaften fordern deshalb schon länger, dass der Anspruch der Arbeitnehmer in einem Gesetz festgehalten werden solle.
Dagegen haben sich Arbeitgeberverbände bislang gewehrt. Sie befürchten, dass Betriebe dadurch per Gesetz gezwungen werden könnten, Arbeitsplätze aufzubauen, die sie gar nicht benötigen. Vor allem für kleine Unternehmen könnte das in der Praxis schwierig werden. Anders sieht es mit einer befristeten Teilzeit aus, die ebenfalls in der Diskussion steht. Sie würde der Arbeitgeberseite etwas mehr Planungssicherheit geben.
Kritik gibt es allerdings auch daran und diese wurde bereits vor einigen Jahren laut, als die Forderung zu einem gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitaufstockung zum ersten Mal öffentlich diskutiert wurde: So hatte der Handelsverband Deutschland angemerkt, dass dieses Vorgehen zu einem Förderprogramm für befristete Arbeitsverträge und Minijobs werden könne, wenn Unternehmen auf diese Weise dazu angehalten werden, Ersatzpersonal jeweils nur für genau definierte Zeiträume und Wochenstunden zu suchen.
Neue Regeln im Arbeitszeitgesetz: Die Pläne
Experimentierphase (derzeit keine Zustimmung): In einer zweijährigen Probephase soll flexibleres Arbeiten erleichtert werden. Wenn sich Tarifpartner darauf einigen, sollen gesetzliche Vorgaben begrenzt gelockert werden können. Tarifpartner sollten vereinbaren können, für welche Gruppen und unter welchen Bedingungen Öffnungen bei der Arbeitszeit denkbar seien.
Erörterungsrecht: Ein Arbeitnehmer soll mit dem Arbeitgeber darüber verhandeln können, zum Beispiel morgens eine halbe Stunde später zu kommen, um das Kind zur Kita zu bringen. Der Chef soll das nur gut begründet ablehnen können.
Homeoffice: Auch Anstöße zur Erleichterung von Homeoffice sollen die Tarifpartner vereinbaren können. Wer zum Beispiel wegen der Kinder früher heimgeht und dann abends weiterarbeitet, bei dem könnte nach entsprechenden Vereinbarungen die Spätschichtzulage wegfallen.
Rückkehrrecht in Vollzeit (derzeit keine Zustimmung): Ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit in eine frühere volle Arbeitszeit soll es vor allem Frauen erleichtern, nach einer Familienphase wieder komplett in den Job einzusteigen.
Qualifizierung: Die Bundesagentur für Arbeit soll bundesweit Weiterbildungsberatung anbieten. Das soll in jeder Arbeitsagentur aufgebaut werden.
Erwerbstätigenkonto: Nahles will ein Guthaben für jeden Arbeitnehmer - damit soll Zeit für Weiterbildung oder familienbedingte Auszeit finanziert werden. Vorausschauend soll Weiterbildung finanziert werden, die absehbare Anforderungen an die Arbeitnehmer betrifft.
Selbstständige: Gerade in der Internetwirtschaft sind viele Soloselbstständige tätig - Nahles will für sie eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente. dpa
Derzeit ist also sowohl der Anspruch auf eine Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung als auch die vorrübergehende Öffnungsklausel im Arbeitszeitgesetzauf Eis gelegt. Letztes sollte auf zwei Jahre befristet, wissenschaftlich begleitet und tarifvertraglich abgesichert werden.
Regeln für die Arbeitszeiten probeweise umbauen: Was sagen die Kritiker?
Doch trotz der scheinbar abgesicherten Rahmenbedingungen übte die Arbeitgeberseite Kritik an den Plänen. Die Befürchtungen: zu wenig Planungssicherheit für die Unternehmen und ein hoher planerischer Aufwand. "Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" innerhalb von zwei Jahren sei den Unternehmen nicht zuzumuten, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer bei der Abschlusskonferenz. Die Firmen bräuchten Sicherheit.
Fraglich scheine auch, welche Form das Ganze langfristig annehmen soll. So setzte Kramer sich gegen neue Gesetze und Regulierungen ein und mahnt: "Flexibilisierung funktioniert nur auf tarifvertraglicher Ebene." Die Gewerkschaften machten dagegen Druck für möglichst umfassende Regeln. Nahles selbst hat sich dazu noch nicht festgelegt.
Positive Rückmeldungen bekam sie für Teile ihrer Pläne schon jetzt dagegen aus der Union – zumindest was die Lockerung bei der Arbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit betrifft. Eher kritisch gesehen werden dagegen ihre Pläne für ein persönliches Erwerbstätigenkonto mit Startguthaben.
So sollen Arbeitnehmer Einkommensausfälle bei Qualifizierung, Existenzgründung, Teilzeitphasen oder Auszeiten kompensieren können. Finanzieren möchte Nahles dieses langfristig gesehen mit Mitteln aus der Erbschaftsteuer – doch diese müssen erst einmal eingenommen werden. jtw / dpa
Arbeiten 4.0: Was steckt dahinter?
Das Bundesarbeitsministerium definiert die Arbeitswelt von morgen angelehnt an verschiedene historische Phasen:
- Arbeiten 1.0: die beginnende Industriegesellschaft und die ersten Organisationen von Arbeitern Ende des 18. Jahrhunderts
- Arbeiten 2.0: die beginnende Massenproduktion und die Anfänge des Wohlfahrtsstaates (Einführung der ersten Sozialversicherung) am Ende des 19. Jahrhunderts
- Arbeiten 3.0: die Zeit der Konsolidierung des Sozialstaats und der Arbeitnehmerrechte auf Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft gefolgt vom Einsatz der Informationstechnologie und Elektronik seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts, einer Zunahme des Anteils von Dienstleistungen und der Öffnung nationaler Märkte infolge von Europäisierung und Globalisierung
- Die Zukunft – Arbeiten 4.0: vernetzt, digital, flexibel. Individuen, Sozialpartner und Staat müssen nun neue Arbeitsprozesse finden und miteinander aushandeln. Die wachsende Vernetzung und zunehmende Kooperation von Mensch und Maschine ändert nicht nur die Art, wie wir produzieren, sondern schafft auch ganz neue Produkte und Dienstleistungen und damit entstehen neue Ansprüche an Arbeit.