Viele Handwerksbetriebe suchen Nachwuchskräfte und viele Schüler, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen, suchen nach dem richtigen Beruf. Stimmen die Noten und benötigten Qualifikationen jedoch nicht überein, kann die sogenannte Einstiegsqualifizierung helfen, Bewerber und Betriebe zusammenzubringen. Eine Studie zeigte nun, dass diese Berufsvorbereitung meist zum Erfolg führt.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat ermittelt, wie groß die Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind, wenn Jugendliche, die wegen schlechter Schulnoten oder eines fehlenden Abschlusses keinen Ausbildungsplatz finden, an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen. Das Ergebnis zeigt, dass dieses sechs- bis zwölfmonatige betriebliche Praktikum seinen Zweck erfüllt: Immerhin 60 Prozent der Absolventen werden direkt nach der Qualifizierung in eine betriebliche Ausbildung übernommen. Ein bis zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahme sind sogar 80 Prozent in Ausbildung oder erwerbstätig.
Es gibt für diese förderungsbedürftigen Jugendlichen also eine gute Alternative zum sofortigen Start in eine reguläre Ausbildung und für die Betriebe steigt die Zahl derjenigen, die möglicherweise den großen Nachwuchs- und Fachkräftemangel ausgleichen können.
Zugeständnisse gefordert
Allerdings verlangt der Umweg über die Einstiegsqualifizierung von den Jugendlichen auch Zugeständnisse. So ist die monatliche Vergütung von derzeit in der Regel 216 Euro deutlich niedriger als in den meisten regulären Ausbildungsberufen. Außerdem wird die Zeit der Einstiegsqualifizierung bei einer Übernahme nicht grundsätzlich auf die Ausbildungsdauer angerechnet - obwohl Jugendliche während des Praktikums zur Berufsschule gehen.
Auf jeden Fall sollten sich Jugendliche nach der Einstiegsqualifizierung vom Betrieb ein qualifiziertes Zeugnis geben lassen, rät der Deutsche Gewerkschaftsbund. Denn das qualifizierte Zeugnis ist Voraussetzung dafür, dass die zuständige Handwerks- oder Handelskammer ein Zertifikat über den Abschluss der Einstiegsqualifizierung ausstellt. Dieses Zertifikat wiederum muss für eine Verkürzung der Ausbildungszeit vorgelegt werden.
Besonderer Kündigungsschutz
Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung stehen übrigens genau wie Auszubildende unter einem besonderen Kündigungsschutz. So können Arbeitgeber nach dem Ende der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund kündigen, also beispielsweise wegen Diebstahls oder vorsätzlicher Sachbeschädigung.
Für die Jugendlichen gilt nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von vier Wochen, falls sie die Maßnahme beenden beziehungsweise in einem anderen Betrieb fortsetzen wollen oder aber doch noch einen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Weitere Informationen zur Einstiegsqualifizierung geben die Arbeitsagenturen, Handwerks- und Handelskammern oder die DGB-Jugend im Ratgeber "Rechte und Pflichten in der beruflichen Einstiegsqualifizierung" . dapd/dhz