Medizinische Hilfsmittel zu beantragen, zieht meist eine Menge an Papierkram nach sich. Für Menschen mit Behinderungen soll dies einfacher werden. Betriebe aus den Gesundheitshandwerken freuen sich über Entlastungen durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – und vor allem, dass sie dann wieder mehr Zeit für individuelle Beratungen haben.

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde Ende Januar 2025 in dritter und letzter Lesung vom Bundestag mehrheitlich beschlossen. Es stärkt die hausärztliche Versorgung, führt eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten ein und soll die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen in einigen Bereichen verbessern. Das Letztgenannte betrifft direkt auch Betriebe aus den Gesundheitshandwerken und dabei insbesondere Orthopädietechniker und Hörgeräteakustiker. Sie stellen medizinische Hilfsmittel her und stehen in direktem Kontakt mit den Patienten.
Weniger Bürokratie bei medizinischen Hilfsmitteln
Beide – sowohl die Patienten als auch die Betriebe – waren bisher mit viel Bürokratie belastet, wenn es darum ging, Hilfsmittel bei den Krankenkassen zu beantragen und gesetzeskonform abzurechnen und Ansprüche zu klären, zu verwalten und zu prüfen. Mit dem GVSG möchte der Gesetzgeber nun – zumindest ein wenig – Bürokratielast reduzieren. So sind Menschen mit einer Behinderung meist sehr langfristig auf medizinische Hilfsmittel angewiesen und auch auf deren Erneuerung oder wiederholten Anpassung. Bislang hatten sie stark mit dem erwähnten Papierkrieg zu kämpfen.
Das soll sich künftig ändern. So heißt es in der Vorlage des GVSG, dass für Menschen, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderung betroffen sind, die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen zu beschleunigen seien. Außerdem soll die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels dann vermutet werden, wenn sich der betreffende Patient in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird. Ständig neue Anträge zu stellen, soll künftig nicht mehr nötig sein.
GSVG: Das sagen die Gesundheitshandwerke
Konkret heißt das für das Gesundheitshandwerk, dass der bürokratische Aufwand weniger wird bei der Bereitstellung der Hilfsmittel. Dazu erklärt Eberhard Schmidt, der Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker: "Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sorgt dafür, dass schwerhörige Menschen – insbesondere Kinder und Jugendliche mit komplexen Behinderungen – noch leichter Zugang zu maßgeschneiderter Versorgung und hochwertigen Hilfsmitteln erhalten." Statt mit Papierbergen dürften sich die Mitarbeiter der Branche dann noch mehr auf die individuelle Beratung von schwerhörigen Menschen konzentrieren. Eberhard Schmidt weist überdies darauf hin, dass nach dem GVSG ab 2027 auch die elektronische Verordnung verpflichtend wird. Das habe für den Hörakustiker einen weiteren geringeren administrativen Aufwand sowie weniger Bürokratie zur Folge.
Ähnlich argumentiert auch der Bundesinnungsverband der Orthopädie-Technik (BIV-OT). Er teilt auf Anfrage mit, dass die beschlossenen Maßnahmen zu einer erheblichen Entlastung bei Hilfsmittelverordnungen für Kinder sowie für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Zentren (MZEB) für Erwachsene mit Behinderung führen werden. Lange Bearbeitungszeiten, umfangreiche Begründungsaufwände und häufige Ablehnungen mit langwierigen Widerspruchsverfahren könnten in diesem Bereich nun vermieden werden. Dennoch müsse es mit der Entbürokratisierung im Hilfsmittelbereich verstärkt weitergehen. Das sei im ursprünglichen Entwurf des GVSG vorgesehen gewesen, doch dieser habe es nie in den Bundestag geschafft, kritisiert der Verband.
Die aktuellen Beschlüsse würden nur einen kleinen Teil der Hilfsmittelversorgungen in Deutschland betreffen und hier zu Verbesserungen führen. Als Beispiel für eine solche Verbesserung durch das GSVG nennt der Bundesinnungsverband, dass es bisher teilweise bis zu neun Monate dauerte, bis eine Kostenübernahme für essenzielle Hilfsmittel wie Sitzschalen oder Orthesen bewilligt wurde. Der Verband nennt das einen "untragbaren Zustand, da Kinder in dieser Zeit bereits aus den Hilfsmitteln herauswachsen." Künftig soll das Prüfverfahren in diesen Fällen wegfallen und die Verzögerung endlich verkürzen.
Der BIV-OT ist Mitglied im Bündnis "Wir versorgen Deutschland", einem Zusammenschluss von verschiedenen Verbänden der Gesundheitsbranche. Auch dieser begrüßt den Fortschritt durch den Beschluss des Gesetzes. Gleichzeitig mahnt das Bündnis aber auch, dass es weitere Schritte im Bürokratieabbau bedürfe.
Medizinische Hilfsmittel: Gesetz muss noch durch den Bundesrat
Zuspruch erhalten die betroffenen Branchen auch von Zahntechniker-Handwerk, das selbst aber kaum von diesem Gesetzgebungsverfahren betroffen ist. "Eine Entbürokratisierung, beispielsweise durch eine Entlastung bei Dokumentationspflichten, ist dringend erforderlich, um knapper werdende Mittel in die Versorgung steuern zu können", teilt der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) auf Anfrage mit.
Das GVSG ist vom Bundestag beschlossen und hat am 14. Februar 2025 auch den Bundesrat passiert. Nun kann die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Einen Tag danach tritt das Gesetz in Kraft. jtw