Gehen teure Arbeitsgeräte kaputt, kann das existenzbedrohend sein. Schutz bietet eine Maschinenversicherung – wenn alles passt.
Sabine Hildebrandt-Woeckel

Versicherungsexperten zählen sie zwar nicht wie die Betriebshaftpflicht, die Gebäudeversicherung und die Geschäftsinhaltsversicherung grundsätzlich zu den unverzichtbaren Betriebsversicherungen. "In vielen Betrieben aber", stellt Rudolf Beckers klar, kann die richtige Maschinenversicherung "existenziell sein" sein. Beckers ist geschäftsführender Gesellschafter der VHM Versicherungsmakler für Handwerk & Handel GmbH in Königbrunn und seit Jahren im Geschäft.
Wichtig ist Ausgestaltung des Vertrags
Sein Rat ist eindeutig: Potenzielle Versicherungsnehmer sollten sich vor dem Abschluss intensiv mit den Konditionen der Versicherer und möglichen Schadensfällen auseinandersetzen. Drei Aspekte sind beim Abschluss einer Maschinenversicherung entscheidend: die finanzielle Ausstattung des Betriebes, der Wert der Maschine und die richtige passgenaue Ausgestaltung der Police.
Eine Einschätzung, die Stefan Eiletz, beim AXA Konzern AG zuständig für Schadenversicherungen, teilt. Vom Grundsatz her ist die Maschinenversicherung zwar eine Allgefahrenversicherung. Das heißt mit Ausnahme von Verschleiß, Krieg/Bürgerkrieg und Vorsatz des Eigentümers, ist in der Regel alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Sogar wenn eindeutige Bedienungsfehler vorliegen oder gar Mitarbeiter vorsätzlich handeln, springt der Versicherer ein. Dennoch kommt es vielfach auf die konkrete Ausgestaltung des Vertrages und auch auf die Art der Maschine an.
Jede Maschine hat ihre eigenen Bedingungen
Für Maschinen mit eigenem Antrieb etwa gelten teilweise andere Bedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten als für stationäre (siehe auch Kasten). So lässt sich Feuer nur bei mobilen Geräten versichern, bei stationären Maschinen braucht man zusätzlich eine Feuer- oder Betriebsinhaltsversicherung. Ähnliches gilt bei Diebstahl. Je wertvoller eine Maschine ist, umso wichtiger sind eine gute Erstberatung und ein regelmäßiger Kontakt zwischen Betriebsinhaber und Vermittler.
Dabei besonders wichtig: die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme. Denn was viele Versicherte nicht wissen: Grundlage sollte hier immer der Listenpreis sein, selbst wenn die Maschine tatsächlich mit einem deutlichen Rabatt erworben wurde. Und auch alle Zubehörteile müssen eingerechnet werden. Wer hier, um die Beiträge zu drücken, schummelt, erlebt dann im Schadensfall eine böse Überraschung. Denn Unterversicherung führt zu erheblichen Abschlägen.
Besonders kompliziert ist die Ermittlung der Versicherungssumme bei Spezialbauten, denn hier gibt es keine Listen. Noch schwieriger wird es, wenn diese dann auch noch gebraucht erworben werden. Auch nachträgliche Ein- oder Umbauten können zu erheblichen Wertänderungen führen und müssen der Versicherung sofort gemeldet werden.
Absicherung alter Maschinen lohnt oft nicht
Doch selbst, wenn sich auf den ersten Blick nichts verändert: "Mindestens einmal jährlich", empfiehlt auch Martin Stahl, Spezialist für technische Versicherungen, einen Policencheck. Das gilt zwar grundsätzlich für fast alle Versicherungen, aber gerade bei der Maschinenversicherung ist es besonders wichtig. Denn tritt ein Schadensfall ein, zahlt sie – auch bei korrekter Versicherungssumme – nur den Zeitwert.
Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies in der Regel, dass sich die Absicherung alter Maschinen oft gar nicht mehr lohnt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, erläutert der Experte, ist nach zehn Jahren Schluss, manchmal rechnet sich die Police aber auch schon nach fünf Jahren nicht mehr.
Ab welchem Wert sich ein Abschluss empfiehlt, lässt sich pauschal nicht sagen. Werden Maschinen per Kredit finanziert oder geleast, ist die Police ohnehin fast immer Pflicht. Ansonsten entscheidet der betriebliche Background. Geht es um einen Ein-Mann-Betrieb, ist der Kauf einer 150.000 Euro teuren CNC-Maschine ein riesiges Investment und der Verlust einer Teermaschine kann existenzbedrohend sein.
Die Maschinenversicherung in Kürze
Was wird versichert?
Stationäre und mobile maschinelle und elektrische Einrichtungen, z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Förderanlagen u.v.m.
Unvorhersehbar eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen. Dazu gehören in der Regel:
- menschliche Fehler: von Ungeschicklichkeit bis Böswilligkeit
- Produktfehler
- technische Störungen
- nur bei fahrbaren Geräten: Feuer
- Naturgewalten
- Aufräumungs- und Dekontaminationskosten bis zu einer bestimmten Höhe
- bei fahrbaren Geräten: Diebstahl
Der Preis liegt je nach Deckungsumfang und Risiko zwischen drei und sechs Promille der Versicherungssumme. Wobei sich pauschal sagen lässt, dass der Preis proportional steigt zu dem Druck, mit dem die Maschine arbeitet.
Was wird im Schadensfall geleistet?
Bei Teilschaden: notwendige Reparaturkosten inklusive Ersatzteile, Lohn- und Transportkosten
Bei Totalschaden: Zeitwert des Gerätes abzüglich Rest- bzw. Schrottwert und Selbstbehalt
- Verschleiß
- Krieg und Bürgerkrieg
- Vorsatz des Eigentümers
Immer: Betriebshaftpflicht, Gebäudeversicherung und Betriebsinhaltsversicherung
Im Einzelfall: Maschinenmehrkostenversicherung (um eine Ausweichproduktion abzusichern), Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (um den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten abzusichern)