Mit Steuerrecht gegen Gehaltsexzesse
Managerbezüge begrenzen?
Pro: Joachim Poß, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Die Entwicklung der Managergehälter, besonders der Vorstandsbezüge in Großunternehmen, hat sich dramatisch von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Der Abstand zum durchschnittlichen Belegschaftsgehalt hat sich innerhalb weniger Jahre mehr als verdreifacht. Bessere Leistungen können als Begründung kaum vorgebracht werden – schon gar nicht dort, wo unfähige Manager mit Millionenabfindungen vorzeitig verabschiedet werden. Zudem zeigt sich in der aktuellen Finanzkrise, dass extrem auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütungen eine Ursache für das Eingehen übermäßiger Risiken waren. Die Folgeschäden der Gehaltsexzesse im Topmanagement rechtfertigen es, dass der Gesetzgeber zum Wohle der sozialen Marktwirtschaft darauf hinwirkt, dass über die Vorstandsvergütung wieder verantwortlicher entschieden wird. Genau darum geht es uns: Wir wollen niemandem die Höhe der Managergehälter vorschreiben – aber wir wollen das Verantwortungsbewusstsein in den mitbestimmten Aufsichtsräten der Unternehmen stärken. Die meisten unserer Vorschläge beziehen sich auf das Aktien- und Handelsrecht, das schon heute Vorgaben für die Angemessenheit und Transparenz von Vorstandsvergütungen enthält. Sie wollen wir ergänzen und zudem noch ein steuerpolitisches Zeichen für mehr Verantwortlichkeit setzen: Die Mitfinanzierung von Vorstandsgehältern oder -abfindungen durch die Gemeinschaft der Steuerzahler im Wege des Betriebsausgabenabzugs soll – oberhalb einer Summe von einer Million Euro – künftig eingeschränkt werden.
Contra: Dirk Niebel, FDP-Generalsekretär
Auch Manager haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Gesetz, das sie zur Offenlegung ihrer Gehälter zwingt, verletzt dieses Grundrecht. Etwas anderes ist es, wenn die Aktionäre auf der Hauptversammlung mehrheitlich beschließen, dass die Vorstände ihre Gehälter offenlegen müssen. Deshalb sind wir für ein Gesetz, das dazu die Eigentümerrechte stärkt. Allerdings ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, Kosten der Unternehmen als Gewinne zu besteuern. Ein solcher Weg zur Deckelung von Managergehältern folgt einem falschen Ansatz. Schon der Wettbewerb zwingt die Unternehmen zu marktgerechter Gehaltskalkulation. Wenn den Unternehmen heute vorgeschrieben werden soll, was ihre Führungskräfte verdienen dürfen – wird dann Kurt Beck morgen nicht auch dem FSV Mainz 05 diktieren müssen, was Trainer Jürgen Klopp oder seine Profis bekommen sollen? Oder begreift er in diesem Fall eher, dass dann die Besten dorthin gehen werden, wo ihre Leistung besser honoriert wird? So jedenfalls würden wir die Mainzer nie wieder in der 1. Bundesliga sehen. Statt öffentlicher Neiddebatten brauchen wir in Deutschland eine Politik für mehr Netto vom Brutto. Aber da kneift Schwarz-Rot.
Die Wirtschaft ist auch selbst gefordert, ihrer Verantwortung für das Binnengefüge unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Wer in der sozialen Marktwirtschaft durch seine herausgehobene Position zum Beispiel als Topmanager eigentlich Vorbildwirkung hat, diese aber grob verletzt, schadet ihrem Funktionieren, das auch Vertrauen braucht.