Abstimmung im EU-Parlament "Made in Germany": Freiwillige Angabe passé

Das EU-Parlament will für alle Waren eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung einführen. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit großer Mehrheit dafür – und ernten Kritik. Ist nun das Markenzeichen "Made in Germany" in Gefahr? Diese Kriterien sollen künftig die Produktherkunft bestimmen.

Das EU-Parlament will die Herkunftsbezeichnung "Made in..." für alle Waren zur Pflicht machen. - © Foto: schwabenblitz/Fotolia

Das Markenzeichen "Made in Germany" steht für viele Verbraucher als Qualitätsgarant. Firmen nutzten die freiwillige Kennzeichnung bislang gerne, um zu zeigen, woher das Know-how stammt, mit dem die Waren produziert wurden. Doch aus der Freiwilligkeit der Kennzeichnung soll nun eine Pflicht werden. Das EU-Parlament hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen und damit auch neue Kriterien für die "Made in …"-Bezeichnung festgelegt.

Künftig sollen alle Verbraucherprodukte außer Lebensmittel und Medikamente eine Herkunftsbezeichnung tragen müssen. Dabei können die Hersteller wählen, ob sie ihre Waren mit der Bezeichnung "Made in the EU" oder "Made in (Name des Landes)" kennzeichnen. Soll ein einzelnes Land als Ursprung des Produkts angegeben werden – wie jetzt bei der Bezeichnung "Made in Germany" – soll nach Angaben des EU-Parlaments (so definiert im EU–Zollkodex) folgendes gelten:

Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, ist Ursprungsware des Landes

  • in dem sie der "letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist,
  • zur Herstellung eines "neuen Erzeugnisses" geführt hat
  • oder eine "bedeutende Herstellungsstufe" darstellt.

Dort, wo also die meisten oder relevantesten Verarbeitungsschritte stattgefunden haben, liegt dann der Ursprung des Produkts und muss entsprechend als Herkunftsbezeichnung herangezogen werden.

Dokumentationspflicht würde folgen

Doch genau durch diese Kriterien sieht die deutsche Wirtschaft das Qualitätssiegel "Made in Germany" in Gefahr, wenn dieses nicht mehr für Produkte gelten dürfte, die hauptsächlich im Ausland hergestellt wurden. Bislang legt jeder EU-Staat selbst fest, welche Kriterien Produkte aus inländischer Erzeugung erfüllen müssen.

"Weder Verbrauchern noch Unternehmen hilft diese Neuregelung", sagte der Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand, Markus Ferber, nach der Abstimmung. Seiner Meinung nach führen die Pläne Verbraucher in die Irre, da sie von den entscheidenden Produktionsstufen und der unternehmerischen Verantwortung für das Produkt ablenken würden. Und seine Kritik geht sogar so weit, dass er befürchtet, dass eine Kennzeichnungspflicht "die Existenz vieler Mittelständler in Deutschland" bedrohe. Diese würde eine ganze Stange an Dokumentationspflichten und Bürokratie nach sich ziehen.

Hintergrund der Neuregelung ist eigentlich die Produktsicherheit. Die EU-Parlamentarier wollen diese verbessern, indem durch die verpflichtende Herkunftsangabe eine bessere Rückverfolgbarkeit von mangelhaften Produkten gewährleisten sein soll. Doch auch dazu gibt es Widerspruch. "Die EU-Pläne sind überflüssig: Denn schon heute können gefährliche Produkte durch die Angabe der Importeure und Hersteller zügig ausfindig gemacht werden", sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer, der "Bild"-Zeitung.

Die neuen Regelungen sollen sich anders als bisher an den Zollkriterien orientieren. Nach Ansicht von Michael Theurer, dem stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Delegation im Europäischen Parlament, ist aber auch dieser Schritt unnötig, da hier komplexe Lieferketten auf ein einziges Land reduziert würden. "Viele hochwertige Produkte, die Komponenten aus verschiedenen Ländern enthalten, aber in Deutschland entworfen und zusammengebaut werden, könnten unter den neuen Regeln wohl nicht mehr als "Made in Germany" gelten", kritisiert der EU-Parlamentarier. Außerdem wären die Kosten der Kennzeichnung für viele Unternehmen – vor  allem KMUs – schwer zu schultern.

Sanktionen je nach Unternehmensgröße

Um die neuen Kennzeichnungen zu sichern, fordern die EU-Abgeordneten Sanktionen für diejenigen, die keine entsprechenden Labels verwenden. Diese sollen "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein – eine genaue Höhe liegt noch nicht fest. Allerdings soll bei den Sanktionen die Größe des Unternehmens berücksichtigt werden, und ob die betreffende Firma bereits in der Vergangenheit in ähnlicher Weise gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen hat.

Mit der Abstimmung am Dienstag hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition abgesteckt. Nach Angaben von EU-Diplomaten sind jedoch 16 Staaten dagegen. Deutschland, die skandinavischen Länder, Großbritannien und die Niederlande haben gegen eine Pflichtbezeichnung gestimmt, während die Südeuropäer eine solche Kennzeichnungspflicht begrüßen. Eine Einigung ist bislang noch nicht in Sicht. jtw/dpa