BFH-Urteil Luxusauto für den Betrieb bringt Ärger mit Finanzamt

Wenn sich selbstständige Handwerker ein Luxusauto gönnen, wird das Finanzamt neugierig. So auch bei einem Sachverständigen, der sich einen Lamborghini im Wert von 280.000 Euro zulegte.

Ist der Kaufpreis eines Firmenwagens sehr hoch oder handelt es sich um ein Luxusfahrzeug, unterstellen die Prüfer insgeheim, dass eher private Interessen im Vordergrund stehen. - © Great Brut Here - stock.adobe.com

In einem Streitfall hatte ein Sachverständiger einen Lamborghini mit einem Kaufpreis von 280.000 Euro geleast. Das Finanzamt ließ nur ein Drittel der Leasingraten als Betriebsausgaben zum Abzug zu. Begründung: Zwei Drittel der Aufwendungen seien unangemessen (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2024, Az. VIII R 12/21).

Ob Ausgaben für einen Handwerksbetrieb unangemessen sind, richtet sich nach der Betriebsgröße, dem Verhältnis von Umsatz und Gewinn, der Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg und der Üblichkeit in vergleichbaren Handwerksbetrieben. Insbesondere die beiden letztgenannten Kriterien führen in der Praxis häufig dazu, dass die Finanzverwaltung den Betriebsausgabenabzug für Luxusautos erheblich kürzt.

Fazit: Luxusauto besser privat leasen

Wer Ärger mit dem Finanzamt vermeiden will, sollte ein Luxusauto besser im Privatvermögen leasen oder kaufen. Denn kommt es wegen eines Luxusautos im Handwerksbetrieb zu einer Betriebsprüfung, muss sich jeder darüber im Klaren sein, dass der Prüfer des Finanzamts nicht nur die Ausgaben für das Luxusauto, sondern natürlich auch alle anderen Bereiche wie die Kassenführung, die Berechnung der Entnahme für die private Pkw-Nutzung oder Verträge zwischen Familienmitgliedern unter die Lupe nimmt. dhz