Die Lufthansa hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen millionenschweren Schadenersatzprozess gewonnen. Die Fluggesellschaft wollte von einer ehemaligen Mitarbeiterin und deren Lebensgefährten knapp 2,4 Millionen Euro zurück, die das Unternehmen irrtümlich für die Produktion nicht bestellter Imagefilme bezahlt hatte.
Lufthansa gewinnt millionenschwere Schadenersatzklage
Frankfurt/Main (dapd). Die Lufthansa hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen millionenschweren Schadenersatzprozess gewonnen. Die Fluggesellschaft wollte von einer ehemaligen Mitarbeiterin und deren Lebensgefährten knapp 2,4 Millionen Euro zurück, die das Unternehmen irrtümlich für die Produktion nicht bestellter Imagefilme bezahlt hatte.
In der Verhandlung am Mittwoch wertete das Gericht das Vorgehen der Frau als Betrug und warf dem Filmemacher vor, das Unrecht billigend in Kauf genommen zu haben. Allerdings bezeichnete Richter Mustafa Yilmaz auch die Rechnungsabwicklung der Lufthansa als "merkwürdig".
Die ehemalige Lufthansa-Mitarbeiterin hatte ihrem Lebensgefährten angeblich lukrative Aufträge verschafft. Für Imagefilme über Lufthansa-Destinationen flogen der heute 37-Jährige und mehrere seiner Mitarbeiter daraufhin um die ganze Welt und erhielten auch mehr als 150 Freiflüge von der Fluggesellschaft.
Einfache Assistentin erteilt Millionenaufträge
Die von dem Filmemacher eingereichten Rechnungen für die Filme und Auslagen gab seine Lebensgefährtin dann frei. Allerdings war die Assistentin der Abteilung Handelsbeziehungen dazu überhaupt nicht berechtigt und die Abteilung für solche Aufträge gar nicht zuständig. Die Betrugsabsicht der Frau und die damit verbundene rechtmäßige Schadensersatzforderung hielt das Arbeitsgericht für unstrittig.
Die Verhandlung kreiste daher vielmehr um die Frage, inwieweit dem Filmemacher hätte klar sein müssen, dass seine Lebensgefährtin als einfache Assistentin keine Aufträge in Millionenhöhe erteilen kann. Denn während der vermeintlichen Geschäftsbeziehung von 2007 bis zur vorübergehenden Festnahme des 37-Jährigen im September 2010 hatte er nie mit einer anderen Person bei der Lufthansa in Kontakt gestanden.
Filmemacher beteuert Unschuld
Der 37-Jährige beteuerte in der Verhandlung seine Unschuld. Seine ehemalige Lebenspartnerin habe Personen bei der Lufthansa erfunden, um ihn in Sicherheit zu wiegen. Von den üppigen Honorarzahlungen will der Filmemacher zudem nicht viel gehabt haben: "Das Geld wurde für Kameramänner oder Guides in Tunis ausgegeben." In einem Fall habe er die Lufthansa sogar darauf hingewiesen, dass sie ihm eine Rechnung doppelt bezahlt habe. Bei einer Betrugsabsicht hätte sein Mandant dies wohl kaum gemacht, sagte der Anwalt des 37-Jährigen.
Der Richter hielt dem entgegen, der 37-Jährige habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass den millionenschweren Aufträgen die Rechtsgrundlage fehlt. Die nicht mehr miteinander liierten Beschuldigten müssen den Millionenbetrag plus Zinsen nun gemeinsam aufbringen.
dapd
