Seit dem 1. Juli 2024 gilt die neue, ausgeweitete Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Jetzt greift sie auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Für Handwerker gibt es Ausnahmen. Was Sie zur Handwerkerausnahme wissen müssen.

Im Jahr 2005 wurde die Lkw-Maut in Deutschland auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Bisher galt sie für Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Zusätzlich gibt es einen CO₂-Aufschlag, der nachträglich noch dazukam. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 7,4 Milliarden Euro.
Ab jetzt – genauer gesagt seit dem 1. Juli 2024 – steigen diese Einnahmen deutlich, denn die Lkw-Maut wurde ausgeweitet. Für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen sind nun auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig, die für den Güterkraftverkehr verwendet werden. Ausnahmen gibt es allerdings Handwerker.
Was ist die Handwerkerausnahme?
Die Handwerkerausnahme besagt: Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind dann von der Lkw-Maut ausgenommen, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benötigt werden oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern.
Für wen gilt die Handwerkerausnahme?
Nach Informationen des Bundesamts für Logistik und Mobilität greift die Handwerkerausnahme immer dann, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebes geführt wird und
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Handwerkerausnahme: Wie registriere ich mein Fahrzeug?
Handwerksfahrzeuge, die unter die Voraussetzungen der Ausnahme genutzt werden, können dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect gemeldet werden. So soll es nach Angaben des Betreibers zu weniger Kontrollen kommen bzw. sollen diese einfacher verlaufen. Toll Collect prüft die dabei angegebenen Daten und speichert sie nach eigenen Angaben für zwei Jahre. Anschließend erhalten Handwerksbetriebe eine Aufforderung, die Meldung zu erneuern.
>>> Infos zur Registrierung gibt es auch hier.
>>> Fragen und Antworten zur Registrierung von Handwerker-Fahrzeugen stellt Toll Collect hier zur Verfügung.
Warum sind jetzt schon Nachbesserungen an der Handwerkerausnahme gefordert?
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet die Handwerkerausnahme zwar grundsätzlich positiv. Für die Praxis sieht er allerdings noch Probleme und er fordert Nachbesserungen. "Es ist erfreulich, dass die Politik beim Thema Lkw-Maut ein Ohr für die Situation der Handwerksbetriebe gehabt hat", erklärt er zum Start der ausgeweiteten Maut. Das Handwerk sei richtigerweise von der Ausweitung weitestgehend ausgenommen worden. "Wichtig und zentral ist, dass keine weiteren zusätzlichen Kosten auf die Betriebe zukommen."
Die mit der Mautausnahme verbundene Bürokratie der Voranmeldung sei sehr überschaubar, so Dittrich. Einige völlig unnötige und belastende Detailregelungen wie die Mautpflicht, für Fahrten zur Werkstatt oder eine enge Definition von mautfreier handwerklicher Produktion im Lebensmittelhandwerk seien noch dringend in der Umsetzungspraxis nachzubessern. Der CDU-Abgeordnete Christian Hirte sagte, es müssten deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.
Wie viel verdient der Staat an der Lkw-Maut?
Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte, von der Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge seien grundsätzlich geschätzt rund 330.000 Fahrzeuge betroffen. Die prognostizierten Mehreinnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 500 Millionen Euro und in den Folgejahren auf jeweils rund 1,2 Milliarden Euro – einschließlich der Einnahmen aus einem Mautteilsatz für verkehrsbedingte CO₂-Emissionen. Die tatsächlichen Mauteinnahmen hingen maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung ab.
Einnahmen aus der Lkw-Maut werden – nach Abzug der Kosten für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung – zur Hälfte für die Bundesfernstraßen und die andere Hälfte für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für die Schiene verwendet, so das Ministerium. Die Lkw-Maut ist damit eine wichtige Einnahmequelle des Bundes für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsnetze.
Gibt es weitere Ausnahmen von der neuen Lkw-Maut?
Sonderregelungen bzw. Ausnahmen von der Lkw-Maut gelten auch für Wohnmobile. Dazu heißt es beim ADAC, die meisten Wohnmobile seien für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als solche erkennbar und blieben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei. Keine Mautpflicht gebe es generell für Fahrzeuge, die mit einer Wohneinrichtung – also zum Beispiel Betten und Wohnraum – dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung dienten.
Laut ADAC gibt es aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen, einige seien auch mit Lkw-Zulassung unterwegs. Zu empfehlen sei daher eine Zulassung als "sonstiges Kfz Wohnmobil". dpa/jtw