Seit Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Nun hat der Bundestag beschlossen die Mautsätze ab Januar 2019 zu erhöhen. Wer die Maut zahlen muss, wer befreit ist und wie sich Betriebe einbuchen können. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Lkw-Maut.

Seit 2015 gilt die Lkw Maut auf Autobahnen und einzelnen Bundesstraßen in Deutschland. Seit Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Damit sind 40.000 Kilometer mautpflichtige Straßen hinzugekommen. Nun hat der Bundestag eine weitere Änderung beschlossen. Ab Januar 2019 steigt die Lkw-Maut.
Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Nicht nur Transport- und Logistikunternehmen, sondern auch viele Handwerksbetriebe mit schweren Lkws oder Lkws mit Anhänger sind von der Maut betroffen.
Warum gibt es die Maut?
Ziel der Bundesregierung ist es, mit der Maut die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und eine moderne und sichere Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.
Wie wird die Maut gemeldet?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie sich Lkw-Halter für die Maut anmelden können:
1. Automatisches Einbuchen mit der On-Board-Unit
Mit einem Fahrzeuggerät, also einer On-Board Unit (OBU), muss der Fahrer die Strecke nicht selbst einbuchen, sondern nur noch Angaben zu Achszahl, Gewicht und Schadstoffklasse überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Der Betrieb muss hierfür bei Toll Collect registriert sein. Im Kundenportal können die einzelnen Fahrzeuge angemeldet und die entsprechenden Fahrzeugdaten erfasst werden. Die Kosten für das Gerät trägt Toll Collect. Den Einbau in einer Werkstatt muss der Betrieb jedoch selbst bezahlen.
2. Manuelles Einbuchen online oder per App
Seit Ende 2017 können sich Lkw-Halter über stationäre PCs sowie mobil über Smartphone und Tablet für die Maut einbuchen. Der Betrieb muss für diese Methode, im Gegensatz zur ersten, nicht zwingend bei TollCollect registriert sein.
So funktioniert das online Einbuchen: Die geplante Fahrstrecke kann bis zu 24 Stunden im Voraus online an jedem internetfähigen Endgerät (z.B. PC, Smartphone oder Tablet) auf der Website von Toll Collect eingebucht und bei Bedarf storniert werden.
3. Einbuchen über Maut-Terminals in Raststätten und Tankstellen
Betriebe, die mit ihren Fahrzeugen selten auf mautpflichtigen Strecken unterwegs sind, können die Einbuchung am Mautstellen-Terminal in der Nähe der Anschlussstellen, auf Autohöfen, Rastplätzen und an Tankstellen nutzen. Alle Standorte für Mautstellen-Terminals finden Sie hier .
Wie hoch sind die Maut-Tarife?
Die Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. Die Maut setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen. Abgerechnet wird je Kilometer, den ein Fahrzeug auf einer mautpflichten Straße zurückgelegt hat.
- Infrastrukturkosten: Der Maut-Teilsatz für die Infrastrukturkosten unterscheidet zwischen Lkws mit zwei Achsen, drei Achsen, vier Achsen und fünf oder mehr Achsen.
- Kosten der verursachten Luftverschmutzung: Der Maut-Teilsatz für die Kosten der verursachten Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Dabei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet.
Für moderne Lkw der Schadstoffklasse Euro 6 (Kategorie A) werden keine Kosten für die Verursachung von Luftverschmutzung berechnet. Hier fällt nur der Maut-Teilsatz zur Finanzierung der Infrastruktur an.
Die aktuellen Tarife sind auf der Internetseite von Toll Collect aufgelistet. Ab Januar 2019 werden die Mautsätze erhöht. Außerdem werden dann erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung durch Lastwagen in die Berechnung einbezogen. Durch die Berücksichtigung der Gewichtsklassen wird zudem die stärkere Straßen-Belastung durch schwere Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Bundesregierung hat allerdings beschlossen, die Maut-Tarife ab 1. Januar 2019 zu erhöhen.
Auf welchen Straßen gilt die Mautpflicht?
Die Mautpflicht gilt in Deutschland auf Autobahnen einschließlich Tank- und Rastanlagen sowie auf ausgewählten Bundesstraßen. Ab 1. Juli 2018 gilt die Maut auf allen Bundesstraßen.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht das amtliche mautpflichtige Streckennetz im Internet. Unter mauttabelle.de werden alle gebührenpflichtigen Abschnitte in Tabellen aufgelistet.
Wer ist von der Mautpflicht befreit?
Mautpflichtig sind alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen jedoch von der Mautpflicht befreit.
Beispiele für nicht mautpflichtige Fahrzeuge
- Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge
- Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes
- Fahrzeuge im Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nur zur Verrichtung von Arbeiten und nicht für Gütertransporte im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr eingesetzt werden
Wie die Bundesregierung am 18. Oktober beschlossen hat, werden Elektro-Lkw und gasbetriebene Fahrzeuge vorerst von der Maut befreit.
Wie wird die Maut kontrolliert?
Bisher wird auf mautpflichtigen Bundesstraßen mit der mobilen Kontrolle die Einhaltung der Mautpflicht überprüft. An Bundesstraßen sollen nun stationäre Kontrolleinrichtungen zum Einsatz kommen. Ab dem 1. Juli 2018 überprüfen diese Kontrollsäulen die Einhaltung der Mautpflicht an den Bundesstraßen. Die Kontrollen überprüfen vorbeifahrende mautpflichtige Fahrzeuge. Laut Toll Collect werden nur Daten von Fahrzeugen an die Kontrollzentrale weitergeleitet, bei denen der Verdacht besteht, dass die Maut nicht oder nicht korrekt bezahlt wurde. jb