Die Linken wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen. Der Anspruch auf eine Wohnung müsse für jeden vor Gericht einklagbar sein, sagte die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Heidrun Bluhm, am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse für einen nachhaltigen Wohnungsbau eintreten.
Linke wollen Recht auf Wohnen im Grundgesetz
Berlin (dapd). Die Linken wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen. Der Anspruch auf eine Wohnung müsse für jeden vor Gericht einklagbar sein, sagte die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Heidrun Bluhm, am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse für einen nachhaltigen Wohnungsbau eintreten. "Jeder muss unabhängig von seiner finanziellen Situation angemessen wohnen können", unterstrich Bluhm.
Fraktionsvize Dietmar Bartsch forderte, der Staat müsse wieder mehr in den Wohnungsmarkt eingreifen, um einen sozialen Wohnungsbau zu gewährleisten. Die schwarz-gelbe Wohnungspolitik entwickle sich immer mehr zu einer "Lobby für Vermieter". So müssten energetische Modernisierung immer mehr von den Mietern geduldet werden. Bluhm fügte hinzu, die Kosten für "Veredlungen von Immobilien" würden auf die Mieter abgeladen, selbst wenn diese gar keine Modernisierung wollten.
Dieser Entwicklung will die Linkspartei mit einem Acht-Punkte-Plan entgegentreten. Darin fordern sie unter anderem, dass die Umlagen von Modernisierungskosten auf Mieter und die Erlaubnis von Mieterhöhungen gedeckelt werden sollen. Zudem solle eine Wohnung nur dann geräumt werden dürfen, wenn eine Ersatzwohnung bereitstehe.
Unterstützung erhofft sich die Linke von den Ländern, Kommunen und dem Deutschen Mieterbund. Viele Positionen seien sehr ähnlich, betonte Bartsch.
dapd
