Nach den Plänen des Finanzministers soll die Grenze, ab der Lohn- und Einkommensteuer fällig wird, schrittweise angehoben werden – gleichzeitig sollen höhere Steuersätze erst ab einem höheren Einkommen als bisher greifen. Wer bezahlbaren Wohnraum anbietet, soll zudem steuerliche Vorteile erhalten.

Die Steuerzahler sollen nach dem Willen des Bundesfinanzministers bis 2026 entlastet werden. "Es ist schlicht ein Gebot der Fairness, das Steuersystem an die Inflation anzupassen", sagte Christian Lindner (FDP). Bis zum Jahr 2026 kalkuliere er mit einer steuerlichen Entlastung von über 23 Milliarden Euro für die Bürger aus der Anpassung des Steuertarifs an die Inflation. Regeln will er dies in einem Jahressteuergesetz Nr. 2, sagte er kurz nach dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2024.
Dittrich: Ampel soll sich schnell auf Umsetzung verständigen
Im beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes – der Nummer 1 sozusagen – sieht Handwerkspräsident Jörg Dittrich insgesamt "zu wenig Investitionsanreize und Entlastungen, um signifikant dazu beizutragen, Wirtschaftswachstum zu entfachen". Umso wichtiger sind seiner Ansicht nach die Pläne zur Eindämmung der sogenannten kalten Progression. Die Bundesregierung sollte deshalb rasch daran gehen, sich hier auf eine konkrete politische Ausgestaltung und Umsetzung zu verständigen, fordert er.
Lindner will Grundfreibetrag schrittweise bis 2026 erhöhen
In einem solchen Jahressteuergesetz Nr. 2 soll noch in diesem Jahr der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Die Steuerzahler werden den Angaben zufolge so um zwei Milliarden Euro entlastet. Ab Januar 2025 soll der Grundfreibetrag um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. Dann soll zudem der Tarif der Einkommensteuer verschoben werden. Das bedeutet, dass höhere Steuersätze erst bei einem etwas höheren Einkommen als bislang greifen sollen. Damit würden die Steuerzahler um weitere acht Milliarden Euro entlastet.
Kurz erklärt: Kalte Progression
Der Begriff "kalte Progression" bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Lohnerhöhung vollständig von der Inflation aufgezehrt wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Die Folge: Obwohl die Arbeitnehmer mehr verdienen, haben sie real weniger Geld in der Tasche.
Spitzensteuersatz soll später greifen
Im Jahr 2026 ist den Angaben zufolge eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags um 252 Euro auf dann 12.336 Euro vorgesehen. Auch soll der Steuertarif erneut verschoben werden. Der Spitzensteuersatz greift dann erst bei einem höheren Einkommen. Die jährliche Steuerentlastung steige damit auf gut 13,3 Milliarden Euro. "Der Staat darf nicht der Gewinner der Inflation sein", erklärte Lindner sein Vorhaben. Er verwies auch darauf, dass auch bei Beziehern von Bürgergeld die Leistungen an die Inflation angepasst würden.
Wohngemeinnützigkeit für mehr bezahlbare Wohnungen
Wie Lindner weiter ausführte, will die Ampel mit dem Jahressteuergesetz Nr. 1 die Wohngemeinnützigkeit wiederbeleben. Wer dauerhaft günstige Wohnungen anbiete, soll steuerlich gefördert werden. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) begrüßte die Entscheidung. "Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land", sagte sie.
Regierung: Mehr als 100.000 Mieter könnten davon profitieren
Wer von einer solchen Steuererleichterung profitieren will, muss seine Wohnung dauerhaft zu einer Miete unter den marktüblichen Preisen anbieten. Im Unterschied zu Sozialwohnungen fallen diese Wohnungen nicht nach ein paar Jahren aus der Preisbindung heraus. Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 100 soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen die Regelung nutzen könnten. Etwa 105.000 Mieter mit geringen Einkommen könnten davon profitieren.
Dittrich: Bau wird so nicht angekurbelt
Für Handwerkspräsident Dittrich ist die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ein Signal, dass die Bundesregierung den akuten Wohnungsmangel endlich angehen wolle. Allerdings werde das Signal in seiner Wirkung nicht ausreichen, um der Krise am Bau zu begegnen. Kritisch sieht Dittrich die umsatzsteuerlichen Neuregelungen. Die abermalige Anhebung der Kleinunternehmergrenze führe zu einem unfairen Wettbewerb gegenüber niedergelassen Betrieben und gefährde so Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. "Insofern lehnt das Handwerk jegliche Anhebungen strikt ab."
Mit Inhalten der dpa