Grundrechte verwehrt worden "Liebig 14"-Bewohner legen Verfassungsbeschwerde gegen Räumung ein

Die ehemaligen Bewohner des links-alternativen Berliner Wohnprojekts "Liebig 14" haben Verfassungsbeschwerde gegen ihre Zwangsräumung eingelegt.

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"Liebig 14"-Bewohner legen Verfassungsbeschwerde gegen Räumung ein

Berlin (dapd). Die ehemaligen Bewohner des links-alternativen Berliner Wohnprojekts "Liebig 14" haben Verfassungsbeschwerde gegen ihre Zwangsräumung eingelegt. Ihnen sei vor und während der Räumung im Februar vom Berliner Landgericht die durch die Verfassung garantierten Grundrechte auf rechtliches Gehör und einen effektiven Rechtsschutz verwehrt worden, teilte der Anwalt der Bewohner, Max Althoff, am Montag mit.

Bei der Räumung der Liebigstraße 14 in Friedrichshain waren stadtweit 2.500 Polizisten im Einsatz, von denen rund 60 verletzt wurden. In Berlin und zahlreichen weiteren Städten kam es zu Protesten von Sympathisanten, teilweise mit Gewalt. Über die Verfassungsklage entscheidet nun das Landesverfassungsgericht.

dapd