Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihr Konzept zum Umbau der Jobcenter für Betreuung von "Hartz IV"-Empfängern verteidigt. Sie befürworte eine "freiwillige Kooperation" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit. Was "einmal unter Zwang" entstanden sei und heute gut funktioniere, werde auch "auf freiwilliger und kooperativer Basis" gut funktionieren.
Leyen verteidigt Konzept zum Umbau der Jobcenter
Jeder der beiden Partner habe Kompetenzen und bringe diese für die betreuten Menschen ein. Die freiwillige Zusammenarbeit sei zwar nicht die Lösung, die sich viele wünschten, räumte die Ministerin ein. Aber "es ist ein gangbarer Weg". Nun müsse man "pragmatisch vorangehen" und "umsetzbare" Lösungen suchen anstatt weiterhin einen Grundsatzstreit weiterzuführen, der seit zwei Jahren kein Ergebnis bringe. Von der Leyen verwies auf die Dringlichkeit der Angelegenheit. "Ende dieses Jahres läuft unsere Zeit aus", sagte die Ministerin mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Änderung der Organisation bis Ende 2010 vorgegeben hatte.
Mehr Bürokratie und höhere Kosten befürchtet
In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden derzeit rund fünf Millionen "Hartz IV"-Empfänger und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 die "Mischverwaltung" für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Von der Leyen will die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts dadurch erfüllen, dass die Bundesagentur für Arbeit einerseits und die Kommunen andererseits ihre Betreuungsaufgaben künftig formal getrennt wahrnehmen. Sie sollen jedoch auf vertraglicher Basis weiter freiwillig zusammenarbeiten können. Aus der Betreuung aus einer Hand würde so eine "Betreuung unter einem Dach".
Kritiker befürchten eine überbordende Bürokratie und höhere Kosten. Der Deutsche Landkreistag sehe das Eckpunktepapier der Ministerin "kritisch", sagte Verbandspräsident Hans Jörg Duppré. Der Verband sei nach wie vor der Auffassung, dass die "kommunale Gesamtverantwortung für das SGB II der richtige Weg ist". Es sei wünschenswert, dass die Betreuung der "Hartz IV"-Empfänger weiterhin "aus einer Hand" erfolge. Auch eine Verfassungsänderung dürfe die "gesamtkommunale Verantwortung nicht konterkarieren", sagte Duppré.
ddp